Weibernetz fordert seit langem eine Reform des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), denn Frauen mit Beeinträchtigungen können einige Schutzmaßnahmen, wie die Wegweisung des Täters häufig nicht nutzen. Jetzt soll das GewSchG geändert werden, allerdings mit ganz anderen zusätzlichen Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit.
Von der bundesweiten Einführung der elektronischen Fußfessel verspricht sich das Bundesjustizministerium eine Reduzierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Femiziden. Denn in Spanien funktioniere diese Maßnahme sehr gut.
Weibernetz kritisiert hingegen die fehlende Einbettung der Maßnahme in ein komplexes Gewaltschutzpaket.
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