Das Reformvorhaben der Bundesregierung soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und Versorgung neu organisieren. Doch wer trägt die Folgen dieser geplanten Reform?
Anlässlich der heutigen 1. Lesung im Bundestag zum Pflegeneuordnungsgesetz fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e. V., die Perspektiven von Frauen mit Beeinträchtigungen und pflegenden Frauen stärker in den Blick zu nehmen.
„Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1“ erläutert Beatrice Gómez, Referentin im Weibernetz e.V. und führt aus: „Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll entfallen. Die vorgesehene intensivere Pflegebegleitung kann Orientierung bieten, ersetzt aber keine praktische Unterstützung im Alltag für Frauen, die auf niedrigschwellige Hilfen angewiesen sind.“
Auch die geplante Anhebung der Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung sowie die Streichung der Verhinderungspflege als eigene Leistung wirft Fragen auf. Frauen mit chronischen Erkrankungen, nicht sichtbaren Beeinträchtigungen oder schwankendem Unterstützungsbedarf dürfen nicht durch ein starres Verständnis von Pflegebedürftigkeit benachteiligt werden. Ihr tatsächlicher Bedarf wird auch mit einer neuen Punktesystematik nicht weniger.
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