Die Bundesregierung plant Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und hat hierfür den ersten Entwurf vorgelegt. Sie kommt damit Verpflichtungen aus EU-Richtlinien, einem Bundesverfassungsgerichtsurteils und einem Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der Europäischen Kommission nach.
Darüberhinausgehende langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft zur Stärkung des Schutzes vor Diskriminierungen und Hass in der Gesellschaft werden nicht angefasst. Darin sehen viele Organisationen, darunter auch Weibernetz, eine verpasste Chance.
Es bleibt also dabei, dass es nach dem AGG keinen Schutz vor Diskriminierungen im Gesundheitswesen, im Fitnessstudio oder durch staatliche Stellen geben wird.
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