Keine Kassenzulassung des Bluttests, der auf mögliche Trisomie 21 hinweist

Bild von einem Blutröhrchen
Foto: Clipart

Der Bluttest von Schwangeren zur möglichen Auffindung einer Trisomie 21 oder anderer Trisomien hat keine therapeutische Wirkung, sondern kann nur möglicherweise Trisomien berechnen.

Damit hat er ein hohes Dis­krimi­nierungs­potenzial, weil die einzige Handlungsalternative zur Geburt des Kindes ein Schwangerschaftsabbruch ist.

Auch wird das Recht von Schwangeren auf eine selbst­bestimmte Nutzung pränataldiagnostischer Untersuchungen nicht gestärkt. Vielmehr werden die Erklärungsnöte werdender Eltern, die sich gegen diesen und weitere Tests entscheiden, steigen.

12 Verbände und Organisationen – darunter auch Weibernetz e.V. – sprechen sich daher deutlich gegen eine Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests auf Trisomie 21 und weitere Trisomien aus.

Anlass des erneuten Positionspapiers war die ethische Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zur Kassenzulassung dieses umstrittenen Bluttests von Schwangeren im April 2019.



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