Anlässlich der Veröffentlichung geplanter Sparmaßnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Eingliederungshilfe fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Bundesnetzwerk Weibernetz e.V. alle Verantwortlichen auf, die geplanten Änderungen zurückzunehmen und stattdessen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Denn es zeichnet sich ein massiver Rückschritt der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen ab.
Bei dem Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen vom 25. Juni 2026 wurde in dieser Woche der dazugehörige Beschluss nebst Anlagen veröffentlicht. In diesen wird deutlich, dass bei Assistenzleistungen nicht mehr die individuelle Unterstützung der Ausgangspunkt sein soll, sondern die gemeinsame Versorgung mehrerer Menschen („Poolen“).
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