Istanbul-Konvention konsequent umsetzen

Die Bundesregierung veröffentlicht heute (1.9.2020) den Grevio-Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention fehlen Deutschland ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK).

Weibernetz ist eine von mehr als 20 Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbänden und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die sich im Bündnis zusammengeschlossen haben.

„Der Schutz aller Frauen vor Gewalt ist ein bedeutender Grundsatz der Istanbul-Konvention. Er gilt ausdrücklich für besonders schutzbedürftige Personen, wie geflüchtete Frauen, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen, Lesben, Trans- und Interpersonen oder Personen mit Behinderung,“

erklärt Martina Puschke, Projektleiterin bei Weibernetz.

„Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Ein umfassendes Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen, wie es sowohl die Istanbul-Konvention als auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordern, steht aber noch aus.“



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