Bundesregierung bleibt vage beim Gewaltschutz von Frauen

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Bündnis Istanbul-Konvention fordert Aufbau einer staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt die Bundesregierung unkonkrete Aussagen zu neuen Vorhaben, wie der Koordinierungsstelle.

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.

Bereits in seinem Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland 2021 forderte das BIK „zeitnah eine staatliche Koordinierungsstelle einzusetzen, welche die Kommunikation zwischen unterschiedlichen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie deren jeweilige (Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen organisiert“.



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