Schubkraft für Gewaltschutz aus Europa

Mit langem Titel heißt die Istanbul-Konvention Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Titel ist Programm: Es soll ein Europa geschaffen werden, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist. Deutschland hat sich verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.

Was beispielhaft zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen getan werden muss:

  • Umfassende, koordinierte Maßnahmen (Artikel 7)
  • Angemessene Finanzierung aller Maßnahmen (Artikel 8)
  • Förderung und Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und Zivilgesellschaft (Artikel 9)
  • Schaffen von staatlichen Koordinierungsstellen auf Bundes- und Landesebene sowie einer Stelle zur Überwachung der Umsetzung /Monitoringstelle (Artikel 10)
  • Umfassende Präventionsmaßnahmen (Artikel 12 folgende)
  • Vorhalten einer ausreichenden Zahl von barrierefreien Schutzunterkünften, zum Beispiel Frauenhäusern (Artikel 23)
  • Vorhalten von barrierefreien Krisenzentren nach erlebten Vergewaltigungen oder sexualisierter Gewalt (Artikel 25)
  • Bestrafung von Zwangsabtreibung und –sterilisierung, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, allen Formen von Gewalt (Artikel 33 folgende)

Leider hat die Bundesregierung die Istanbul-Konvention nicht vorbehaltlos ratifiziert. Es gibt einen Vorbehalt gegen Artikel 59, wodurch gewaltbetroffene migrierte und geflüchtete Frauen daran gehindert werden, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Viele Organisationen, darunter auch Weibernetz fordern, dass dieser Vorbehalt zurück genommen werden muss.

Umsetzung braucht langen Atem

Weibernetz begleitet die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland mit besonderem Augenmerk auf Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel im bundesweiten Bündnis Istanbul-Konvention.

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich über 20 der wichtigsten Frauenrechts- und Gewaltschutzorganisationen sowie Expert*innen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie die Bundesregierung auf, Gewaltschutz über die Ressorts hinweg zur politischen Priorität zu machen.

Für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention muss eine mit klarem Mandat und politischen Kompetenzen ausgestattete Koordinierungsstelle eingerichtet werden.

Die Bundesregierung sollte außerdem eine einheitliche und effektive Gesamtstrategie im Sinne der Istanbul-Konvention entwerfen und diese mit entsprechenden personellen und finanziellen Mitteln ausstatten, fordert das Bündnis beispielhaft.

Diese muss neben Schutzmaßnahmen auch präventive Maßnahmen enthalten, die auch die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt in den Blick nehmen und somit nachhaltig wirksam sein können.

Das Bündnis Istanbul-Konvention verfolgt das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung dieser verbindlichen Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben. Zudem fertigen die Bündnismitglieder einen gemeinsamen Alternativbericht



Dieser Artikel ist verschlagwortet mit:

Zurück