Weibernetz appelliert an die Bundesregierung: Ohne diese 5 geht´s nicht!

Derzeit wird die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) überarbeitet. Neben Werkstatträten soll es künftig in allen Werkstätten für behinderte Menschen Frauenbeauftragte geben. Sie sollen aus den Reihen der weiblichen Beschäftigten gewählt werden. Damit wird die Interessenvertretung der weiblichen Beschäftigten gestärkt. Das ist gut! Aber: Damit Frauenbeauftragte in Werkstätten gut arbeiten können, müssen gute Bedingungen in den Werkstätten geschaffen werden! Sonst ist ihre Arbeit zum Scheitern verurteilt.

Frauenbeauftragte dürfen keine reine Feigenblattfunktion in Werkstätten bekommen!

Das Weibernetz-Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule“ appelliert an die Bundesregierung: Keine WMVO ohne diese fünf Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in Werkstätten! Der Appell wurde von mehr als 30 Erstunterzeichner_innen und 12 Organisationen unterstützt.

Die 5 Kernpunkte lauten:

  1. Eine Frauenbeauftragte pro Standort der Werkstatt! Jede Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin benötigen eine Teil-Freistellung für ihr Amt.
  2. Frauenbeauftragte in Werkstätten müssen ein eigenes Stimmrecht haben!
  3. Es braucht eine klare Positionierung des Amts der Frauenbeauftragten zumindest in Leitlinien und Handlungsrichtlinien der Einrichtung!
  4. Frauenbeauftragte und ihre Unterstützerinnen brauchen ein Recht auf Schulungen!
  5. Frauenbeauftragten müssen alle notwendigen Kommunikationshilfen sowie weitere Voraussetzungen zum Schaffen von Barrierefreiheit bereit gestellt werden!


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