Nachbesserungen jetzt erst recht!

Plakat: Menschenrechte jetzt!
Foto: Weibernetz

Wir sehen die Gefahr von Leistungseinschränkungen und Verschlechterungen gegenüber geltendem Recht. Deshalb fordern wir nachdrücklich: Nachbesserung jetzt im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Pflegestärkungsgesetz!

Der Bundesgesetzgeber ist in der Pflicht – und er muss es bleiben. Er darf die Eingliederungshilfe nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder geben; dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz, gleichwertige Lebensverhältnisse für behinderte Menschen bundesweit zu gewährleisten.

Als breites Verbändebündnis von Deutschem Behindertenrat, Fach-und Wohlfahrtsverbänden sowie  Deutschem Gewerkschaftsbundhaben wir sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz aufgestellt. Sie bleiben für uns – im Interesse der Menschen mit Behinderung in Deutschland – Maßstab im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Verbindung mit dem Pflegestärkungsgesetz III.

  1. Inakzeptabel sind Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises.
  2. Unvertretbar sind für uns Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen.
  3. Bei der Einkommens-und Vermögensanrechnung muss nachgebessert werden.
  4. Wir fordern: Reha vor und bei Pflege. Der angestrebte Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe in bestimmten Wohnformen ist inakzeptabel.
  5. Auch im ersten und dritten Teil des Sozialgesetzbuch IX ist nachzubessern.
  6. Wir fordern, Betroffenenrechte nicht indirekt, zum Beispiel über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, zu beschneiden.


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