Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz

Plakat: Menschenrechte jetzt!
Foto: Weibernetz

Es ist dem Deutschen Behindertenrat gelungen, große Verbände und Organisationen unter einen Hut zu bringen und gemeinsame Kernforderungen anlässlich des unzulänglichen Referentenentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu formulieren.

Der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern:

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Dieses Recht gilt bundesweit für alle behinderten Menschen. Notwendige Unterstützungsleistungen müssen bundesweit einheitlich gemäß Grundgesetz gewährleistet sein, um einheitliche Lebensverhältnisse zu sichern. Es darf nicht vom Bundesland abhängen, ob und wie Leistungen gewährt werden. Eine Regionalisierung der Eingliederungshilfe ist strikt abzulehnen. Wir kritisieren auch Öffnungsklauseln, mit denen ein Bundesland einzelne Leistungen oder auch Zugang, Umfang und Qualität zulasten der Betroffenen reduzieren könnte.

  1. Wir fordern, für mehr Selbstbestimmung die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und nicht einzuschränken.
  2. Wir fordern, Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen.
  3. Wir sagen Nein zu Leistungskürzungen und -einschränkungen.
  4. Wir fordern ein Verfahrensrecht, das Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ermöglicht und nicht hinter erreichte SGB IX-Gesetzesstandards zurückfällt.
  5. Wir fordern mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben.
  6. Wir fordern, Betroffenenrechte nicht indirekt, zum Beispiel über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, zu beschneiden.


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