Die lang erwartete BGG-Reform kommt jetzt endlich in Gang! Doch Weibernetz kritisiert am Referentenentwurf für Änderungen im BGG insbesondere, dass die Privatwirtschaft nach wie vor nicht zur grundlegenden Barrierefreiheit verpflichtet wird.
Zwar soll das Benachteiligungsverbot auf private Anbieter (z.B. Ärzt*innen, Apotheken, Geschäfte, Gaststätten, Online-Dienstleister) ausgeweitet werden, was Weibernetz e.V. als positiv erachtet. Gleichzeitig gilt jedoch die Beschränkung auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie eine pauschale Einschränkung bei baulichen Maßnahmen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen, weil sie als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten. Diese Aussage empfindet Weibernetz e.V. als diskriminierend, weil die Interessen der Wirtschaft über Menschenrechte gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gestellt werden.
Der Gesetzentwurf bleibt somit deutlich hinter den Erwartungen von Behindertenverbänden zurück, auch wenn es einige positive Veränderungen im Entwurf gibt.
Positiv bewertet Weibernetz e.V. insbesondere die geplante Beweislastumkehr, das Einrichten einer Überwachungsstelle für Barrierefreiheit sowie eines Kompetenzzentrums für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sowie die Stärkung des Amtes des/der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.