Neue Weibernetz-Handreichung Schutz und Beratung: Barrierefrei!

Titelseite mit Schrift: Handreichung Schutz und Beratung: Barrierefrei! Das Gewalthilfegesetz umsetzen und die Bedarfe von Frauen mit Beeinträchtigungen von Anfang an konsequent berücksichtigen
Foto: Weibernetz

Mit der neuen Handreichung will die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. dazu beitragen, dass bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) die Bedarfe von Frauen mit Beeinträchtigungen von Anfang an konsequent berücksichtigen werden.

Die Bundesländer nehmen in einem ersten Schritt Ausgangsanalysen vor, um den Ist-Stand des Frauenhilfesystems zu erheben. In einem weiteren Schritt folgt dann die Entwicklungsplanung. In der Handreichung befinden sich zwei Checklisten für beide Prozesse.

Wichtig ist der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen zum Beispiel:

  • Einbeziehung der Landesnetzwerke und -koordinierungsstellen behinderter Frauen oder weitere Selbstvertreter*innen mit Beeinträchtigungen in den Prozess der Bedarfsanalyse
  • Barrierefreier Ausbau des Frauenhilfesystems, sukzessiv flächendeckend
  • Bestenfalls Erweiterung des Personals um Kolleg*innen mit Beeinträchtigungen
  • Ausbau aufsuchender Beratung
  • Qualifizierung des Personals im Hilfesystem zur barrierefreien Unterstützung und Beratung (mit Basiswissen zu Ableismus in der Gesellschaft, Rechten von Menschen mit Beeinträchtigungen beim Wohnen, Arbeiten, Assistenz, etc.)
  • Ausbau spezialisierter Peer-Beratungsstellen von und für Frauen mit Beeinträchtigungen (z.B. bei den Landesnetzwerken behinderter Frauen)
  • Barrierefreie Angebote für Tatpersonen, sukzessiv flächendeckend
  • Kommunale und landesweite Runde Tische/Netzwerke gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt mit Beteiligung von Selbstvertreter*innen von Netzwerken behinderter Frauen, Frauenbeauftragten in Einrichtungen etc.

Weitere Forderungen des Weibernetz mit Hinweisen, was Barrierefreiheit für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bedeutet können in der Handreichung nachgelesen werden.

Die Handreichung steht als Download zur Verfügung. Die gedruckte Fassung kann kostenfrei per E-Mail bestellt werden.
Sie wird in Kürze auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung stehen.

 



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