Die Bundesregierung plant Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und hat hierfür den ersten Entwurf vorgelegt. Sie kommt damit Verpflichtungen aus EU-Richtlinien, einem Bundesverfassungsgerichtsurteils und einem Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der Europäischen Kommission nach.
Darüberhinausgehende langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft zur Stärkung des Schutzes vor Diskriminierungen und Hass in der Gesellschaft werden nicht angefasst. Darin sehen viele Organisationen, darunter auch Weibernetz, eine verpasste Chance.
Es bleibt also dabei, dass es nach dem AGG keinen Schutz vor Diskriminierungen im Gesundheitswesen, im Fitnessstudio oder durch staatliche Stellen geben wird.
Was soll im AGG neu geregelt werden?
Dies sind wesentliche Änderungen, die der Entwurf aus dem Bundesjustiz- und dem Bundesfrauenministerium vorsieht.
Weibernetz begrüßt alle Änderungsvorschläge, sieht darüber hinaus jedoch weitergehenden Änderungsbedarf. Insbesondere darf keine Hierarchisierung der Diskriminierungsmerkmale vorgenommen werden. Der vorliegende Entwurf würde nun Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts und rassistischer Handlungen besserstellen als weitere Diskriminierungsmerkmale.
Als Mitglied im Bündnis AGG Reform jetzt! unterstützt Weibernetz die gesammelten Forderungen des Bündnisses aus dem Jahr 2023.
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