Mehr Fortschritt wagen, heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!

Ampel mit grüner Ampelfrau
Foto: Weibernetz

Unter diesem Motto fordern 100 Organisationen, darunter auch Weibernetz, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! legte heute 11 zentrale Forderungen für eine AGG-Reformierung vor. Koordiniert durch den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) macht das breit aufgestellte Bündnis deutlich, dass noch viel zu tun ist, um dem Ziel der Antidiskriminierung näher zu kommen.

Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen ist zum Beispiel wichtig, dass fehlende Barrierefreiheit als Diskriminierung definiert wird. Auch das Versagen angemessener Vorkehrungen muss als Diskriminierungstatbestand anerkannt werden. Eine angemessene Vorkehrung für die Überwindung von Stufen im Eingangsbereich wäre zum Beispiel das Anlegen einer Rampe. Auch müssen bislang zulässige Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlung eingeschränkt werden. Es darf nicht sein, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr aus Schwimmbädern, Freizeitparks oder von Reisen ausgeschlossen werden. Um unterschiedliche Verbote von Diskriminierungen durch private Akteure auszuweiten und zu stärken, müssen das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dringend miteinander verzahnt werden.

Weiterer Reformbedarf besteht zum Beispiel im Kontext sexueller Belästigung. Das AGG schützt Betroffene sexueller Belästigung bislang nur im Bereich der Beschäftigung. Eine Ausweitung auf den Zivilrechtsverkehr ist dringend notwendig.

Dies ist ein kleiner Ausschnitt der umfassenden Forderungen des Bündnisses.

Zum Weiterlesen



Dieser Artikel ist verschlagwortet mit:

Zurück