Appell an die Bundesregierung: Für einen einheitlichen Diskriminierungsschutz in Europa

Eine Vielzahl von Verbänden – darunter auch Weibernetz e.V. – fordert die Bundesregierung auf, die deutsche Blockade bei der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union zu überwinden, die dafür sorgen würde, dass bestehende Diskriminierungen aufgehoben würden.

Zum Beispiel werden Menschen mit Behinderungen in vielen europäischen Ländern nach wie vor der Zugang zu Geschäften verweigert, Schwulen und Lesben Hotelzimmer oder Menschen wegen ihres Glaubens ein Mietvertrag verweigert.

Bereits seit 2008 liegt ein entsprechender Entwurf der Europäischen Kommission vor. Deutschland verweigert sich einer inhaltlichen Debatte, zu der alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereit wären. Im Appell vom 23. Juli 2015 wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihren Widerstand aufzugeben und endlich wieder in Verhandlungen einzusteigen.

Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung

Für einheitlichen Diskriminierungsschutz in Europa
Deutschlands Blockade der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie überwinden

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Grundrecht, das sich aus dem Gleichheitsgebot der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes ableitet. Bereits im Amsterdamer Vertrag von 1997 haben Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten sich und die Europäische Union dazu verpflichtet, Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu schützen. In Deutschland geschieht dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Arbeitsrecht und im Zivilrecht gilt.

Nicht überall in Europa ist der Schutz jedoch so umfassend. In vielen Ländern darf zum Beispiel noch immer:

  • Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Geschäftsräumen verweigert werden,
  • Schwulen und Lesben ein Hotelzimmer verweigert werden,
  • Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters ein Mietwagen verweigert werden,
  • der Menschen wegen ihres jüdischen oder muslimischen Glaubens ein Mietvertrag für eine Wohnung verweigert werden.

Solche unterschiedlichen Schutzniveaus darf es in Europa nicht geben. Das ist für die Menschen in den betroffenen Ländern wichtig, aber auch für die Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands, wenn sie sich im EU-Ausland bewegen. Darum war es gut und notwendig, dass die Europäische Kommission 2008 einen Entwurf für eine neue, umfassende Gleichbehandlungsrichtlinie vorgelegt hat, die den Schutz vor Diskriminierung auf das Zivilrecht ausdehnt und die auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechts­konvention berücksichtigt, welche in Deutschland bereits geltendes Recht ist.

Deutschland als größtem Mitgliedsland der Europäischen Union kommt eine besondere Verantwortung zu. Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet die Bundesregierung die Verhandlungen im Europäischen Rat über den Richtlinienentwurf blockiert und sich einer inhaltlichen Debatte verweigert, zu der 27 von 28 EU-Mitgliedsstaaten bereit wären. Angesichts der Rechtslage in Deutschland ist die Blockadehaltung rational nicht nachvollziehbar.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner appellieren an die Bundesregierung:

  • den grundsätzlichen Widerstand gegen den Richtlinienentwurf aufzugeben,
  • wieder in Verhandlungen einzusteigen,
  • gemeinsam mit den EU-Partnern, mit Europäischer Kommission und Europäischem Parlament an einem starken Diskriminierungsschutz für sämtliche Lebensbereiche zu arbeiten, der für alle Menschen in ganz Europa gilt,
  • und baldmöglichst mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern in einen Dialog einzutreten.

Berlin, den 23. Juli 2015

  • Age Platform Europe Aktionsbündnis gegen Homophobie
  • Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABiD)
  • Amnesty International
  • Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
  • Arbeiterwohlfahrt Deutschland
  • BAG Selbsthilfe
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
  • Bundesinitiative Daheim statt Heim
  • Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG)
  • DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutscher Behindertenrat
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
  • Deutscher Bundesjugendring
  • Deutscher Frauenrat
  • Eurochild
  • European Disability Forum
  • European Network Against Racism (ENAR)
  • European Network on Religion & Belief (ENORB)
  • European Women’s Lobby
  • European Youth Forum{{}}
  • Interkulturelle Arbeitsstelle (IBIS)
  • The International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender & Queer Youth Organisation (IGLYO)
  • ILGA Europe
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben
  • Lesbenberatung Berlin
  • LesMigraS
  • Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
  • National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
  • Social Platform
  • Sozialverband Deutschland (SoVD)
  • Sozialverband VdK
  • Transgender Europe (TGEU)
  • TransInterQueer (TrIQ)
  • Türkische Gemeinde in Deutschland
  • Weibernetz – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung
  • Zentralrat deutscher Sinti und Roma
  • Manfred Bruns
  • Dr. Ilja Seifert
  • Equinet – European network of equality bodies
  • Antidiskriminierungstelle des Bundes

Externe Links

Informieren, Fragen, Beschweren über Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sowie zum Text des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG):


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