Geschafft! Behinderte Frauen im Sexualstrafrecht endlich gleichgestellt!

Nana - Stilisierte starke Frauenfigur, auf einem Bein stehend und bunt bemalt
Foto: Weibernetz

Neu geregelt ist zum Beispiel:

  • Es gibt jetzt einen Tatbestand für alle, die nicht zur Willensbildung fähig sind. Damit gibt es keinen Extra-Paragrafen mehr für behinderte Frauen.
  • Es gibt ein höheres Strafmaß bei sexualisierter Gewalt an Frauen, die keinen entgegenstehenden Willen bilden können aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung. Dafür haben behinderte Frauen seit mehr als 20 Jahren gekämpft!

„Nur Ja heißt Ja!“ bei Frauen mit erheblicher Einschränkung der Willensbildung

Frauen, die erhebliche Einschränkungen bei der Willensbildung haben - unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht – sind künftig besser geschützt. Ihre sexuelle Selbstbestimmung wurde gestärkt, indem vorab eine Zustimmung für jegliche sexuelle Handlungen eingeholt werden muss. Damit wurde in diesem Bereich eine „Nur Ja heißt Ja-Lösung“ eingeführt.

Für alle anderen gilt künftig „Nein heißt Nein!“

Ansonsten ist neu, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ eingeführt wurde. Künftig reicht ein „Nein“ aus, damit sexualisierte Gewalt bestraft werden kann. Damit wurde der Forderung eines breiten Bündnisses von Frauenverbänden Rechnung getragen.

„Für Frauen mit Behinderung ist die Reform ein toller Erfolg und ein echter Meilenstein!“ resümiert Brigitte Faber, Projektleiterin bei Weibernetz e.V., die maßgeblich im Namen von Weibernetz für die Reform gestritten hat.



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