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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2009Antworten der Parteien in leichter Sprache
Die politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung - fordert die Parteien anlässlich der voraussichtlichen Bundestagswahl 2005 auf, bei der politischen Positionierung die Gruppierung behinderter Frauen und ihre Anliegen im Blick zu behalten. In Deutschland leben derzeit mehr als 4 Mio. Frauen mit unterschiedlichsten Behinderungen. Aufgrund ihrer speziellen Lebenssituation als behinderter Mensch und als Frau sind sie in unserer Gesellschaft mit verschiedenen Problemen konfrontiert, die gelöst werden müssen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Sich von fremden Menschen pflegen oder waschen zu lassen, bedeutet ein Eindringen in den Intimbereich. In dieser Situation ist die Frau (oder der Mann) dem Pfleger oder der Pflegerin oftmals nahezu schutzlos ausgeliefert. Nicht selten berichten Frauen von (sexualisierten) Übergriffen, die sie in der Pflegesituation erfahren haben.
Vertrauensvolle Beziehungen zu den Pflegepersonen ihrer Wahl schützen vor Übergriffen oder Gewalterfahrungen. Darüber hinaus ist es für viele Frauen wichtig, sich von Frauen pflegen zu lassen, insbesondere wenn es um Pflege im Intimbereich geht.
Untersuchungen belegen, dass nahezu jede zweite Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalterfahrungen hat. Als Frau mit Assistenzbedarf muss sie sich zum Teil dennoch von Männern pflegen lassen.
Suchen Frauen mit Behinderungen Schutz oder Hilfe nach Gewalterlebnissen müssen sie häufig erfahren, dass Frauenhäuser und Notrufe für Frauen nicht zugänglich sowie viele Psychotherapeutinnen nicht bereit sind, z.B. mit Frauen mit Lernschwierigkeiten zu arbeiten.
Welche Maßnahmen werden Sie unterstützen und finanzieren, um behinderte Frauen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Ist Ihnen in diesem Zusammenhang das Recht behinderter Frauen auf gleichgeschlechtliche Pflegepersonen ein Anliegen? Was werden Sie tun, um dieses zu verwirklichen?
Eine Vielzahl Mütter und Väter mit einer Behinderung benötigen gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes persönliche Assistenz, um dieses zu versorgen. Die blinde Mutter oder der rollstuhlfahrende Vater brauchen zum Beispiel Unterstützung, wenn das Kind wegläuft oder Hilfestellungen auf dem Spielplatz benötigt.
Es fehlen jedoch konkrete gesetzliche Grundlagen für diese Assistenzleistungen für behinderte Elternteile. Weder im SGB IX ist ein Anspruch auf alltägliche Assistenz für behinderte Mütter und Väter bei der Wahrnehmung von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben vorgesehen. Noch sind behinderte Mütter und Väter im SGB VIII als Zielgruppe mitgedacht. In der Praxis fühlen sich die Jugendämter für die dauerhaft eingeschränkte Versorgung von Kindern nicht zuständig. Auch die Pflegeversicherung berücksichtigt die Lebenssituation behinderter Mütter und Väter in Bezug auf deren Erziehungsaufgaben nicht.
Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Für schwerbehinderte Menschen wird es immer schwieriger, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen. Dabei ist der Anteil schwerbehinderter Frauen trotz besserer Schulabschlüsse besonders hoch.
Gleichzeitig bleibt die Anzahl behinderter Frauen in der beruflichen Rehabilitation mit ca. 30 % konstant niedrig.
Was werden Sie tun, um der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen entgegen zu wirken?
Frauen haben nicht nur andere Krankheiten als Männer, sie werden auch bei gleicher Erkrankung zum Teil anders krank, haben andere Symptome und Krankheitsverläufe, reagieren auf Medikamente und Therapien zum Teil anders und haben häufig ein anderes Verständnis von Krankheit und Gesundheit als Männer sowie andere Lebensumstände.
Die Defizite in der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in den verschiedenen Bereichen der Medizin und ihrer Nachbargebiete müssen dringend beseitigt werden.
Frauen werden anders krank als Männer. Was werden Sie tun, um die Gesundheitsversorgung entsprechend umzugestalten?
In den letzten beiden Legislaturperioden wurden behinderte Menschen und ihre Verbände sowie die Interessenvertretung behinderter Frauen im Rahmen des sog. Paradigmenwechsels verstärkt in politische Prozesse einbezogen. Die Interessenvertretung behinderter Frauen wurde enorm gestärkt.
Welchen Stellenwert hat für Sie die Einbeziehung behinderter Frauen und Männer und ihrer Interessenvertretungen in politische Entscheidungen, die sie betreffen? Werden Sie sich für die weitere Stärkung der Interessenvertretung von behinderten Frauen für behinderte Frauen sowie für Vernetzungs- und Beratungsstellen einsetzen?
1. Welche Maßnahmen werden Sie unterstützen und finanzieren, um behinderte Frauen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Ist Ihnen in diesem Zusammenhang das Recht behinderter Frauen auf gleichgeschlechtliche Pflegepersonen ein Anliegen? Was werden Sie tun, um dieses zu verwirklichen?
Bündnis 90/Die Grünen:
Sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen war noch bis vor kurzem ein gesellschaftliches
Tabuthema – in vielen Kreisen ist das bis heute so. Die rot-grüne
Bundesregierung hat viel dafür getan, dies zu ändern. Auf rechtlicher
Ebene haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolgreich dafür eingesetzt,
mit dem „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften“
vom 27.Dezember 2003 den strafrechtlichen Schutz behinderter Menschen vor
sexueller Gewalt nochmals zu verbessern. Im Behindertengleichstellungsgesetz
hat Rot-Grün in § 2 die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse
von Frauen verankert, dies ermöglicht besondere Maßnahmen zur Förderung
von Frauen. Der gesetzliche und strafrechtliche Schutz kann aber nur ein Aspekt
sein. Wir brauchen weiterhin vor allem Maßnahmen, die die strukturellen
Abhängigkeiten behinderter Frauen und Mädchen lindern können.
Wir wollen behinderte Frauen zu einem zentralen Thema in der Fortschreibung
des Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen machen. In diesem
Rahmen werden wir uns vor allem für eine deutliche Ausweitung der Schulung
der MitarbeiterInnen von Beratungsstellen und von Einrichtungen für Behinderte
sowie von Heimen einsetzen. Die Sensibilisierung und Aufklärung des Personals
halten wir für eine zentrale Maßnahme, denn die meisten Fälle
sexueller Gewalt gegen Behinderte passieren in Einrichtungen.
Opfer sexueller Gewalt brauchen AnsprechpartnerInnen, denen sie ihre Erfahrungen
offenbaren können. Psychotherapeutinnen fühlen sich für die
Arbeit mit geistig behinderten Menschen heute oftmals nicht mit genügend
Fachkompetenz ausgestattet. Hier wollen wir uns vor allem für spezielle
Schwerpunkte im Studium und in der Fort- und Weiterbildung einsetzen. Auch
die behinderten Menschen selbst brauchen aber dringend eine bessere Aufklärung
und Beratung. Sie brauchen das Bewusstsein, dass sie sich wehren können.
Die von der rot-grünen Bundesregierung im Rahmen eines Modellprojekts
entwickelte Sammlung von Informationen für BewohnerInnen von Einrichtungen
der Behindertenhilfe, die sich gerade auch an Menschen mit Lernschwierigkeiten
richtet, halten wir für einen sehr wichtigen ersten Schritt.
In einer beachtlichen Anzahl von Frauenhäusern ist die Aufnahme von Frauen
mit Behinderung möglich – es hängt allerdings sehr stark davon
ab, wie hoch der Grad der Behinderung ist. Bei hohen Graden geistiger Behinderung
sind Frauenhäuser meist nicht der richtige Aufenthaltsort, da sie nicht
über ausreichend Personal für eine intensive Betreuung verfügen.
Diesen Frauen müssen wir andere Einrichtungen zu ihrem Schutz bieten.
Etwa zehn Prozent der Frauenhäuser in Deutschland sind barrierefrei,
so dass eine Aufnahme von Frauen mit körperlicher Behinderung grundsätzlich
möglich ist. Eine Ausweitung wäre wünschenswert, wir wollen
uns dafür einsetzen. Letztlich zuständig sind allerdings die Länder
– und hier beobachten wir gerade in den unionsgeführten Ländern
eine klare Tendenz zum Abbau, nicht zum Ausbau von Frauenhäusern.
Die Forderung nach gleichgeschlechtlicher Pflege, insbesondere der Intimpflege
behinderter Frauen durch eine Person gleichen Geschlechts halten wir für
einen Wunsch, der den Frauen unbedingt erfüllt werden muss. Bei der derzeitigen
geschlechtsspezifischen Zusammensetzung der Pflegekräfte – ca.
85 Prozent aller Pflegefachkräfte sind Frauen – gehen wir davon
aus, dass die Erfüllung dieses Wunsches grundsätzlich problemlos
umzusetzen ist, sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Hilfe.
Auf stationärer Ebene steht den 85 Prozent weiblicher Pflegefachkräften
nur ein 76-prozentiger Anteil von Frauen unter den Pflegebedürftigen
gegenüber. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in der „Charta
der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“, die im Herbst
veröffentlicht wird, das Recht, eine Pflegekraft des eigenen Geschlechts
einfordern zu können, explizit benannt wird. In der Charta, die durch
den „Runden Tisch Pflege“ initiiert wurde – an diesem haben
sich Bundesregierung sowie Fachleute und VertreterInnen von Sozialverbänden,
Trägern und Einrichtungen getroffen, um gemeinsam Herausforderungen bei
der Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu lösen –
werden Rechte und Ansprüche dieser Menschen in allgemein verständlicher
Weise konkretisiert. Ziel ist es, die Position hilfe- und pflegebedürftiger
Menschen in Deutschland zu stärken. Die Einrichtungsträger sollen
sich an die Einhaltung dieser Ziele binden.
Im Bereich der ambulanten Pflege soll nach §3 Absatz 2 BSHG den Wünschen
der Leistungsberechtigten, die Hilfe zur Pflege erhalten, entsprochen werden,
soweit sie angemessen sind. Der Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Pflege
darf nach verfassungskonformer Auslegung nicht abgelehnt werden.
Wir setzen uns für eine zielgruppenspezifische Weiterentwicklung des
Pflegeversicherungsrechts ein. Nach unserem Verständnis sind die besonderen
Wünsche von Hilfe- und Pflegebedürftigen generell zu berücksichtigen.
In den Fällen, bei denen Frauen und Behinderte in spezifischer Weise
diskriminiert werden, würde unser ADG greifen, für dessen Verabschiedung
und Umsetzung wir weiterhin streiten werden.
CDU:
Die CDU/CSU-Fraktion hat im Zuge der Überarbeitung des Sexualstrafrechts
einen Antrag im Rechtsausschuss vorgelegt, in dem gefordert wurde, die Vergewaltigung
von widerstandsunfähigen Menschen als Verbrechen einzustufen, nicht nur
als Vergehen. Die im jetzigen Recht bestehende Diskrepanz stellt eine Diskriminierung
behinderter Menschen dar, der die CDU/CSU ein Ende setzen wollte. Dieser Antrag
wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN haben damit das notwendige Signal an die Täter nicht gesetzt.
Weiterhin hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine umfangreiche Kleine Anfrage
zum Thema „Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung“ (Bundestagsdrucksache
15/3009) gestellt, sowie im Zuge der Debatte zum Behindertenbericht der Bundesregierung
den Antrag „Sexuelle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung
wirksam unterbinden und Hilfsangebote für Betroffene verbessern“
(Bundestagsdrucksache 15/4928) eingebracht, der ebenfalls von den Regierungsfraktionen
abgelehnt wurde.
Die Kleine Anfrage hat erhebliche Defizite im Wissen um und im Umgang mit
sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen aufgedeckt. Menschen
mit Behinderungen werden deutlich häufiger Opfer sexueller Gewalt als
Nichtbehinderte. Besonders in Einrichtungen für Menschen mit geistigen
Behinderungen und bei hohem Hilfebedarf bei der Körperpflege sind die
Grenzen zwischen notwendigen Einschränkungen der Intimsphäre und
sexuellen Übergriffen fließend. Durch Institutionalisierung haben
viele behinderte Menschen nicht gelernt, sich persönlich abzugrenzen,
und Grenzüberschreitungen zu erkennen - deshalb haben behinderte Menschen
ein Recht auf besonderen Schutz.
Im Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, zunächst die
Wissenslücken zu schließen: eine wissenschaftliche Studie sollte
in Auftrag geben werden, die Fakten über Umfang, Besonderheiten, Folgen
sexueller Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung liefert und Ansatzpunkte
für Prävention und Therapie bietet. Weiterhin sollten Maßnahmen
zur verbesserten Information von Betreuern und in der Behindertenhilfe Tätige
eingeleitet werden. Die Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Übergriffen
in Einrichtungen sollten verbessert, und behinderte Menschen über Sexualerziehung
und –aufklärung darüber informiert werden, wie auf Versuche
von sexuellen Übergriffen reagiert, bzw. wie nach einem Übergriff
weiter vorgegangen werden kann.
Weitere wichtige Punkte waren die Forderung nach dem Zugang behinderter Menschen
zu unabhängigen Vertrauenspersonen außerhalb von Einrichtungen,
sowie ein besserer Zugang zu fachgerechter psychotherapeutischer Behandlung
für Opfer sexueller Übergriffe.
Der Antrag wurde von SPD und GRÜNEN mit der Begründung abgelehnt,
dass die Bundesregierung bereits genügend Aktivitäten auf diesem
Sektor entfaltet habe.
Der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat weiterhin
eine Schriftliche Frage gestellt, die nach dem Erscheinen der forschungsbasierten
Materialiensammlung des Modellprojekts „Umgang mit sexueller Selbstbestimmung
und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für junge Menschen mit geistiger
Behinderung“ fragt. Die Materialiensammlung sollte Wohneinrichtungen
der Prävention von sexueller Gewalt dienen. Das Material fehlt bis heute.
Wir sind der Ansicht, dass Projekte, die öffentliche Gelder erhalten,
die vorab vereinbarten Projektergebnisse auch zeitnah zur Verfügung stellen
sollten.
Die Linke. PDS:
Die spezielle Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen wird allgemein
viel zu wenig beachtet. Die Zahl der behinderten Frauen, die Misshandlungen
und sexuelle Gewalt erlitten haben und erleiden, ist erschreckend hoch. Mädchen
und Frauen mit geistiger Behinderung sind etwa viermal häufiger von sexueller
Gewalt betroffen als geistig behinderte Jungen und Männer.
Die PDS begrüßt das Gewaltschutzgesetz. Die Erfahrungen zeigen
jedoch, dass Polizei und vor allem Richterinnen und Richter sowie Anwältinnen
und Anwälte noch besser geschult werden müssen, um Gewalt gegen
Frauen angemessen zu behandeln. Hier bedarf es allerdings noch einiger Überzeugungsarbeit,
da sich AnwältInnen und RichterInnen gerne auf ihre Unabhängigkeit
berufen und sich somit der Weiterbildung verweigern. Wichtig ist jedoch auch,
das Thema „Gewalt gegen Frauen“ sowie seine Auswirkungen auf Familien
– und hier besonders auf die Kinder – sowie auf Gesundheit und
Arbeitsfähigkeit der Frauen und der damit verbundenen Kosten stärker
in juristischen Studien- und Ausbildungsgängen zu verankern.
Auch behinderte Frauen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
und ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört das Recht auf geschlechtsspezifische
Pflege. Behinderte Frauen müssen das Recht haben, von weiblichem Pflegepersonal
betreut zu werden, wenn sie das möchten. Es kann nicht angehen, dass
die Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der Frauen gerade im intimsten
Lebensbereich weiterhin ihre Würde verletzt. Das Recht, von einer Frau
gepflegt zu werden, muss gesetzlich verankert werden.
Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist der Zugang zu vielen Hilfsangeboten
erschwert oder verwehrt. Ob Frauenhaus oder Zufluchtswohnung, Arztpraxen,
Notruf oder Polizeidienststelle: Viele dieser Einrichtungen sind bislang für
behinderte Frauen und Mädchen unzugänglich, weil es bauliche Hürden
gibt oder sie nicht oder nicht richtig verstanden werden. Beratungsstellen
für behinderte Menschen hingegen bieten selten eine spezielle Beratung
für behinderte Frauen an, die BeraterInnen dort sind mit dem Thema Gewalt
häufig nicht vertraut. Die PDS fordert den Ausbau der Hilfs- und Beratungsangebote
für behinderte Frauen. Auch das Gewaltschutzgesetz sowie die damit verbundenen
Ländergesetze müssen in dieser Richtung verbessert werden.
Viele der bislang zur Verfügung stehenden rechtlichen Schutzmöglichkeiten
versagen gerade dort, wo die Mädchen und Frauen am häufigsten von
Gewalt bedroht sind – nämlich in den Einrichtungen. Hier muss ein
besserer Rechtsschutz entwickelt und verankert werden. Dazu gehört auch,
dass die Frauen über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden,
damit sie wissen, wie sie sich gegen Gewalt wehren können.
Durch einen offenen Umgang mit diesem Thema und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit
müssen die Beschäftigten und vor allem das Leitungspersonal in den
Einrichtungen sensibilisiert werden. Wichtig ist, dass Gewalt in jeglicher
Form nicht länger geduldet wird und die Täter persönliche Konsequenzen
durch Lohn- oder Arbeitsplatzverlust zu tragen haben.
Ohne gewalttätiges Verhalten rechtfertigen zu wollen muss jedoch auch
festgestellt werden, dass in vielen institutionellen Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen (ebenso wie in solchen für ältere und
alte Menschen) die Belastungen für die Beschäftigten sehr hoch sind.
Durch unser Gesundheitssystem mit seiner Arbeitsverdichtung und weit verbreitetem
Personalmangel wird ein dermaßen hoher Druck erzeugt, der bei dem ein
oder der anderen Beschäftigten dadurch weitergegeben wird, dass sie ihre
Aggression an den zu Betreuenden auslassen, ihre Bedürfnisse ignorieren
oder sie respektlos behandeln. Natürlich darf solches Verhalten nicht
akzeptiert werden. Es muss jedoch auch gesehen werden, dass sich das Problem
auf Dauer nur lösen lässt, wenn die Strukturen verändert werden.
Mehr Personal ist dabei ebenso wichtig wie eine Vergütung zeitintensiver
Betreuung durch die Krankenkassen, sowie eine qualitative Fort- und Weiterbildung
für die Angestellten in den Einrichtungen.
FDP:
Der FDP ist es ein Anliegen Menschen vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Gerade im Bereich von Menschen mit Behinderung wurde diese Thematik stark
vernachlässigt. Für die FDP spielt es dabei keine Rolle, ob der
sexuelle Übergriff durch eine/n Pfleger/in oder durch eine andere Person
verübt wurde. Liberales Ziel ist es, sexuelle Übergriffe gegen Menschen
mit Behinderung allgemein zu unterbinden. Der Pflegebereich ist hierbei sicherlich
ein besonders wichtiger und sensibler Bereich. Die FDP hat daher auch den
Unionsantrag „Sexuelle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung
wirksam unterbinden und die Hilfsangebote für Betroffene verbessern“
(Bundestagsdrucksache 15/4928) unterstützt. Leider wurde diese Initiative
am 30. Juni 2005 von der rot/grünen Koalition im Bundestag abgelehnt
und somit gestoppt. Der Anspruch auf eine Pflegekraft gleichen Geschlechts
ist von der FDP bereits im Zusammenhang der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen
mit Migrationshintergrund andiskutiert worden. Die Bundestagsfraktion weist
auf dieses Problem in ihrem neuen Seniorenpapier „Generation Z (Zukunft)
- Die neuen Senioren“ hin. Das Problem wurde bereits erkannt, trifft
allerdings nicht nur behinderte Frauen, sondern alle Pflegebedürftigen,
so dass nach einer generellen Lösung gesucht werden muss.
SPD:
Wir haben dem Schutz der Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten einen hohen
Stellenwert eingeräumt. Mit dem Aktionsplan zur „Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen“ hat die Bundesregierung bereits 1999 deutlich
gemacht, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen, auch wenn sie im familiären
Bereich stattfindet, keine Privatangelegenheit ist. Gewalt, insbesondere sexuelle
Gewalt, kann nicht durch einige gezielte Einzelmaßnahmen bekämpft
werden. Die SPD-geführte Bundesregierung hat ein Modellprojekt „Umgang
mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für
junge Menschen mit geistiger Behinderung“ gefördert. Der Achtung
und Förderung der Selbstbestimmung behinderter Menschen kommt im Rahmen
der Gewaltprävention eine erhebliche Bedeutung zu. Als Konsequenz wird
insbesondere folgender Handlungsbedarf formuliert: Stärkung des Selbstwertes
und der Abgrenzungsfähigkeiten, Hilfe zur Enttabuisierung, Bedarf an
ambulanten Präventions- und Interventionsangeboten und Weiterbildungsbedarf
des Personals.
Wesentliches Projektergebnis ist eine forschungsbasierte Materialiensammlung
zur Förderung der sexuellen Selbstbestimmung und Prävention von
sexualisierter Gewalt, die sich schwerpunktmäßig an Bewohnerinnen
und Bewohner von Einrichtungen der Behindertenhilfe richtet. Sie enthält
verständliche Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten,
Adressen, Anregungen für Bücher und Filme. Und sie zeigt Handlungsmöglichkeiten
für Menschen mit Lernschwierigkeiten durch (sexualisierte) Gewalt auf.
Zur Materialiensammlung gehört außerdem ein Begleitteil für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohneinrichtungen sowie für andere
in diesem Bereich professionell Tätige.
Eine zentrale Maßnahme ist die Erweiterung des Rehabilitationssports
als Leistung zur Teilhabe um die Aufnahme von Selbstbehauptungskursen für
behinderte Mädchen und Frauen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Mit dem
Inkrafttreten des SGB IX sind diese Kurse als Leistung gesetzlich verankert.
Die Übungen sind – unter bestimmten Bedingungen – als ergänzende
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von den hierfür zuständigen
Rehabilitationsträgern, insbesondere den gesetzlichen Krankenkassen,
Unfall- oder Rentenversicherungsträgern zu finanzieren.
Als Konsequenz aus dem Öffentlichwerden von sexueller Gewalt gegen Menschen
mit geistiger Behinderung und der Problematik der Interessenwahrnehmung Betroffener
haben wir im Rahmen der Strafrechtsreform die Nebenklagebefugnis ausgeweitet.
Nach § 397a Strafprozessordnung (StPO) kann Personen, die im Gerichtsverfahren
ihre Interessen ersichtlich selbst nicht ausreichend vertreten können
– dies kann bei sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung der
Fall sein –, nun ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur
Seite gestellt werden, auch wenn der Tatbestand nur ein Vergehen und kein
Verbrechen ist.
In der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und in der Enttabuisierung
des Problems der sexuellen Gewalt gegen Menschen mit Behinderung sehen wir
einen wichtigen Aspekt zur Verbesserung der Situation Betroffener. Um diese
Enttabuisierung zu erreichen, unterstützt und fördert die SPD-geführte
Bundesregierung vielfältige Maßnahmen, so beispielsweise die Interessenvertretungen
behinderter Frauen und Mädchen, ferner Veranstaltungen von Betroffenen,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Praktikerinnen und Praktikern zum
Thema, und berücksichtigt sie in ihren Berichten.
Wir haben bereits in der Vergangenheit entsprechende Veröffentlichungen
zur sexuellen Gewalt gegen behinderte Menschen sowie Veranstaltungen, die
sich mit sexueller Erziehung befassen, gefördert. Auch die entsprechenden
Publikationen wurden durch die Bundesregierung gefördert.
Die Forderung nach gleichgeschlechtlicher Pflege, insbesondere die Intimpflege
behinderter Frauen durch eine Person des eigenen Geschlechts, ist verständlich
und nachvollziehbar. Bei der geschlechtsspezifischen Zusammensetzung des Personenkreises
der derzeit tätigen Pflegekräfte geht die sozialdemokratisch geführte
Bundesregierung davon aus, dass diese Forderung bei Inanspruchnahme ambulanter
oder stationärer Pflegesachleistungen in der Regel erfüllt werden
kann. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind etwa 84 Prozent der
Kranken-, Kinderkranken- und Säuglingspflegekräfte und rund 85 Prozent
der Altenpflegefachkräfte Frauen. Von ca. 190 000 Beschäftigten
in ambulanten Pflegeeinrichtungen sind etwa 163 000 weiblich; von beinahe
475 000 Beschäftigten in Heimen sind etwa 401 000 weiblich. Demgegenüber
sind in den stationären Pflegeeinrichtungen ca. 76 Prozent der Pflegebedürftigen
weiblich, sodass die geschlechtsspezifische Intimpflege von Frauen mit Behinderungen
als weitgehend sichergestellt angesehen werden kann.
Möglich ist darüber hinaus die Selbstbindung der einzelnen Pflegeeinrichtung
bzw. des einzelnen Pflegedienstes im Rahmen einzelvertraglicher Regelungen,
denn nach dem geltenden Recht soll den Wünschen der Pflegebedürftigen
bei der Gestaltung der Hilfe entsprochen werden (§ 2 Abs. 2 Satz 2 SGB
XI). Soweit Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII geleistet wird,
soll nach § 9 Abs. 2 SGB XII Wünschen des Leistungsberechtigten,
die sich auf die Gestaltung der Hilfe richten, entsprochen werden, soweit
sie angemessen sind. Nach dieser Bestimmung wird dem Wunsch einer Leistungsberechtigten
grundsätzlich zu entsprechen sein, dass bei einer notwendigen ambulanten
Pflege, die sich auf den Intimbereich erstreckt, weibliche Pflegekräfte
eingesetzt werden.
Die hier beschriebene Politik werden wir nach der Bundestagswahl weiter entwickeln.
2. Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Bündnis 90/Die Grünen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in Ihrem Programm zur (voraussichtlichen)
Bundestagswahl 2005 deutlich gemacht, dass „die gleichberechtigte Teilhabe
von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen
am Leben in der Gemeinschaft, ihr Recht auf Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen
und der Zugang zum Arbeitsmarkt (...) Ziele unserer Politik“ sind. Dazu
gehört für uns auch, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf
Elternschaft uneingeschränkt wahrnehmen können. Daher treten wir
dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern außerhalb
des Arbeitslebens besonders berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören
ganz konkret Maßnahmen wie z.B. die Kfz-Förderung; ausreichende
Hilfen zur Verständigung für gehörlose Eltern bei Elternsprechtagen;
und die Finanzierung barrierefreier Möbel und Hilfsmittel.
Unsere Bundestagsfraktion hat bereits im Mai 2005 zusammen mit der SPD-Fraktion
einen Antrag im Deutschen Bundestag (Die Erfolge in der Politik für behinderte
Menschen nutzen – Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken;
BT-Drs. 15/5463) verabschiedet, mit dem die Bundesregierung zur Weiterentwicklung
des SGB IX in einigen zentralen Bereichen aufgefordert wird.
Mit diesem Antrag haben wir deutlich gemacht, dass „die umfassende Berücksichtigung
der Wünsche der behinderten Menschen und deren persönliche Lebenssituation
kein Störfaktor im Leistungsgeschehen ist, sondern die individuelle und
personenzentrierte Leistungserbringung erst möglich macht. Ebenso wie
nicht behinderte haben behinderte Menschen in steigendem Maße individuell
verschiedene Lebensziele, -interessen und -möglichkeiten. So gründen
heute behinderte Menschen eher als bisher Familien mit Kindern. Die Rehabilitationsträger
müssen bei der Entscheidung und bei der Ausführung von Leistungen
zur Teilhabe und anderen Sozialleistungen den unterschiedlichen Lebenssituationen
behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen Rechnung tragen und die
mit dem SGB IX gestärkten Wunsch- und Wahlrechte umsetzen.“
Nach unserer Auffassung müssen vor allem die rund 580 gemeinsamen Servicestellen,
in denen ratsuchende Menschen und ihre Angehörigen Auskunft, Beratung
und Unterstützung in allen Fragen ihrer Rehabilitation und Teilhabe erhalten
sollen, bürgernäher und effizienter ausgestattet werden Die unserem
gegliederten sozialem Sicherungssystem immanenten Schnittstellenprobleme können
durch die Servicestellen nur gelöst werden, wenn durch sie eine fallbezogene
Beratung und Unterstützung, eine gemeinsame Bedarfsermittlung sowie Zielformulierung
und Hilfeplanung erfolgen und das gesamte Verfahren bei Bedarf über die
gemeinsame Servicestelle gesteuert wird. Die Servicestellen sind daher unter
Beteiligung aller Rehabilitationsträger auszubauen und es ist aus unserer
Sicht unerlässlich, dass sie mit bestimmten Entscheidungsbefugnissen
ausgestattet werden können, um Hilfe aus einer Hand (Rehabilitation und
Teilhabe) zu ermöglichen.
CDU:
Die CDU/CSU hat keine gesonderten Konzepte für Mütter und Väter
mit Behinderung. Allerdings soll nach Ansicht der Union der behinderungsbedingte
Mehraufwand durch Betreuungs- und Erziehungsaufgaben beim Persönlichen
Budget berücksichtigt werden.
Die Linke. PDS:
Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung ist gerade auch
für Eltern mit Behinderungen und deren Kinder besonders wichtig. Gesellschaftliche
Teilhabe setzt heute sehr häufig die Mobilität auch über längere
Strecken voraus: Kinder – gerade im ländlichen Raum – gehen
in anderen Ortschaften zur Schule, sie müssen zu Sportvereinen und Musikschulen
oder zu ihren Freundinnen und Freunden gebracht werden, weil es das Verkehrsaufkommen
nicht mehr zulässt, dass sei alleine zu Fuß oder mit dem Fahrrad
die Strecke zurück legen. Erwachsene müssen längere Entfernungen
überwinden, weil die barrierefreie Kinder- oder Frauenarztpraxis, die
Beratungsstelle in einem anderen Stadtteil, wenn nicht sogar in einer anderen
Stadt sind. Um aber diese Strecken selbstständig mit dem Auto zurücklegen
zu können, brauchen viele Menschen mit Behinderungen Kfz-Hilfen. Die
PDS fordert, dass diese nicht länger an die Erwerbstätigkeit gekoppelt
sein dürfen.
Ebenso wichtig ist, dass körper- oder sinnesbehinderte Elternteile spezielle
Hilfsmittel für die Versorgung von Kleinkindern brauchen. Diese sind
bislang nicht gesetzlich vorgesehen.
Mütter mit niedrigem oder keinem eigenen Einkommen können zwar versuchen,
Kinderbetreuungs- oder Haushaltshilfen über das Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) oder das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu beantragen. Da aber in keinem
der Gesetze entsprechende Leistungen ausdrücklich vorgesehen sind, geraten
die Frauen häufig zwischen die Fronten eines Zuständigkeitsstreites
der Leistungsträger und rennen oder rollen von einem Amt zum nächsten.
Für Frauen, die in den Werkstätten für Behinderte arbeiten,
ist ungeklärt, ob für sie das Mutterschutzgesetz oder das neue Recht
auf Teilzeitarbeit gilt, denn sie sind nur sog. Arbeitnehmerähnliche
Personen. Die PDS fordert, dass sie wie reguläre Arbeitnehmerinnen behandelt
werden.
FDP:
Im Bereich der Familie ist es für die FDP ein zentrales Ziel, behinderten
Menschen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie gebietet es, dass die besonderen
Belange von Familien mit behinderten Mitgliedern, seien es ein oder beide
Elternteile oder ein Kind, berücksichtigt werden. Ob und in welcher Form
dazu neue rechtliche Regelungen notwendig sind, wird die FDP prüfen.
Schon jetzt sieht die Familienpolitik der Liberalen aber Neuerungen vor, die
gerade auch für Eltern mit Behinderung hilfreich sind: Familien sollen
nach dem Konzept der FDP finanziell entlastet werden durch ein Erhöhung
der Steuerfreibeträge für Kinder und Erwachsene auf jeweils 7.700
Euro pro Jahr. Das Kindergeld soll auf 200 Euro angehoben werden. Wir wollen
das Betreuungsangebot für Kinder ab Ende des Mutterschutzes ausbauen,
die Tagespflege gleichrangig fördern, mittelfristig den Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz ab dem 2. Geburtstag einführen und langfristig
den Kindergarten halbtags kostenlos anbieten.
SPD:
Wir realisieren derzeit zunehmend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
beispielsweise über das Tagesbetreuungsausbaugesetz. Es sieht vor, dass
Länder und Kommunen, die für die Kinderbetreuung zuständig
sind, ihre Angebote an Krippen- und Tagespflege für die unter Dreijährigen
ab 2005 so erweitern, dass diese Angebote bis zum Jahr 2010 dem Bedarf der
Eltern und Kinder entsprechen. In den westdeutschen Ländern soll dazu
die Zahl der Betreuungsplätze auf rund 230.000 bis zum Jahr 2010 ansteigen.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) bestehen Möglichkeiten
bei der Förderung der Erziehung in der Familie, der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege sowie zur Hilfe bei der Erziehung.
Wie bei anderen Eltern hängt die Höhe des Elternbeitrages zur Finanzierung
der Kinderbetreuung von den finanziellen Verhältnissen der Familie ab.
Das Jugendamt kann die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise
übernehmen, wenn diese den Eltern nicht zuzumuten sind. Einen spezifischen
Bedarf, der durch die Behinderung von Eltern entsteht, kann die Kinder- und
Jugendhilfe zwar nicht ausgleichen, da diese Aufgabe der Eingliederungshilfe
vorbehalten ist. Aber diesen Eltern und ihren Kindern stehen im Übrigen
sämtliche Leistungen des SGB VIII zur Verfügung. Von besonderer
Bedeutung dürfte in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit sein,
in Notsituationen eine Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum zur
Betreuung und Versorgung von Kindern einzusetzen (§ 20 SGB VIII).
Speziell für Menschen mit Behinderung haben wir den Rechtsanspruch auf
Arbeitsassistenz verankert. Daneben gibt es weitere rechtliche Grundlagen,
um Müttern und Vätern mit Behinderung bei der Wahrnehmung ihrer
Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu unterstützen:
• Eltern-Kind-Kuren nach § 41 SGB V werden von den Krankenkassen
voll finanziert.
• § 17 Abs. 2 SGB I beinhaltet den Rechtsanspruch bei "Ausführung
von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen
und Behandlungen" einschließlich einer kostenlosen Gebärdendolmetschung
für den Leistungsberechtigten.
• Nach § 198 Reichsversicherungsordnung (RVO) in Verbindung mit
§ 38 Abs. 3f. haben krankenversicherte Frauen "Anspruch auf häusliche
Pflege, wenn diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist
soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen
kann".
• In der Begründung des Gesetzgebers zu § 31 SGB IX gehören
zu den Hilfsmitteln auch solche, die zur Wahrnehmung von Aufgaben der Familienarbeit
notwendig sind.
Einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben diese Beispiele nicht. Sie dienen dennoch als Beispiel für die Vielzahl von Hilfen, die Müttern und Vätern mit Behinderung zustehen. Bei der Gleichstellung behinderter Menschen werden wir den begonnenen Weg weiter beschreiten. Dazu haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX folgenden Punkt beschlossen: "Im Rahmen ihrer Zuständigkeit müssen die unterschiedlichen Träger in Zukunft stärker die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern auch außerhalb des Arbeitslebens bei ihrem Recht auf Teilhabe und für die Ausübung ihres Rechts auf Elternschaft berücksichtigen. Sobald mehrere Träger zuständig sind, ist die Leistung als Komplexleistung zu gestalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch unabhängig von der Berufstätigkeit bei behinderten Eltern Hilfen zur Mobilität zu fördern sind, hörbehinderte Eltern Verständigungshilfen für Elternsprechtage benötigen, barrierefreie Kindermöbel erforderlich sind oder die Elternschaft nur mit Assistenz oder Anleitung wahrgenommen werden kann."
nach oben3. Was werden Sie tun, um der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen entgegen zu wirken?
Bündnis 90/Die Grünen:
Frauen mit Behinderungen werden häufig doppelt diskriminiert. Dies gilt
ganz besonders für Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt. Die geringe
Beteiligung von Frauen mit Behinderungen am Erwerbsleben führt bei ihnen
zu einer höheren Armutsquote. Die Arbeitslosigkeit schränkt die
Möglichkeiten von Frauen mit Behinderungen zur sozialen und kulturellen
Teilhabe zusätzlich ein.
Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht,
dass behinderte Frauen - bedingt durch ihre geringere Erwerbsbeteiligung -
deutliche niedrigere persönliche Einkommen als behinderte Männer
erzielen. So verfügten z.B. 28% der behinderten Männer von 25 bis
unter 45 Jahren über ein persönliches Nettoeinkommen von unter 700
Euro, bei den behinderten Frauen waren es dagegen 42%.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den Genderansatz in allen Bereichen
des Behindertenrechts weiter umsetzen. In dem bereits erwähnten Antrag
BT-Drs. 15/5463 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, „die Aktivitäten
bei der Herstellung gleicher Chancen im gesellschaftlichen Leben und insbesondere
im Arbeitsleben für behinderte Frauen und Mädchen fortzusetzen.
Deshalb sind öffentliche und private Arbeitgeber aufgerufen, die vorhandenen
Möglichkeiten zur Förderung der Beschäftigung behinderter Frauen
konsequent zu nutzen. Kammern und Berufsverbände sind aufgefordert, darauf
hinzuwirken, dass Verpflichtungen über die Beschäftigung eines angemessenen
Anteils schwerbehinderter Frauen in die Integrationsvereinbarungen gemäß
§ 83 SGB IX aufgenommen werden.“
Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter war ein Hauptanliegen unserer
Regierungszeit und wird auch in Zukunft zentrales Anliegen unserer Politik
für Menschen mit Behinderungen sein. Das im Jahr 2001 in Kraft getretene
Sozialgesetzbuch IX hat den Blick auf die Belange behinderter Frauen und Mädchen
gerichtet. Das SGB IX sieht ausdrücklich eine besondere Förderung
behinderter Frauen und Mädchen und die Berücksichtigung ihrer besonderen
Belange vor. Dies betrifft sowohl die Beschäftigungsförderung (besondere
Berücksichtigung bei der Erfüllung der Pflichtquote) und Beteiligungsrechte
(bei der Personalplanung im Rahmen der Integrationsvereinbarungen) als auch
die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von behinderten
Müttern oder Müttern behinderter Kinder.
Die Integrationsfachdienste sind bereits als zentrale Ansprechpartner für
die Arbeitgeber weiter gestärkt worden. Mit den beiden Öffentlichkeitskampagnen
„50.000 Jobs für Schwerbehinderte“ und „Jobs ohne Barrieren“
haben wir in den vergangenen Jahren intensiv am Abbau von Einstellungshemmnissen
und Vorurteilen gearbeitet. Mit dem „Gesetz zur Förderung der Ausbildung
und Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen“ vom Oktober 2004
haben wir die Ausbildungsmöglichkeiten Behinderter weiter verbessert.
Arbeitgeber, die über wenigstens 100 Arbeitsplätze verfügen,
sollen künftig mindestens 5 Prozent ihrer Ausbildungsplätze mit
schwerbehinderten Jugendlichen besetzen. Begleitend werden besondere Prämien
und Zuschüssen zu den Ausbildungskosten und für notwendige behindertengerechte
Um- und Einbauten gewährt.
Durch das SGB IX haben Menschen mit Behinderungen erstmals einen Rechtsanspruch
auf Arbeitsassistenz. Durch eine verbesserte Beratung, Information und Unterstützung
zur Beseitigung von Einstellungshindernissen haben wir versucht, die Barrieren
in den Köpfen der Arbeitgeber weiter abzubauen.
Hier werden wir weiter ansetzen: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
wird erst dann gelingen, wenn wir die Bereitschaft zur Einstellung von Menschen
mit Handicaps weiter erhöhen.
CDU:
Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ist mit rund 190.000 arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen auf einem dramatischen Hoch angelangt. Insbesondere
die Situation behinderter Frauen ist, nach den Daten des Behindertenberichts
der Bundesregierung, besorgniserregend.
Die Integration in das Arbeitsleben ist für uns eine der wichtigsten
Grundvoraussetzungen für Teilhabe in anderen gesellschaftlichen Bereichen
wie Wohnen, Bildung, Kultur und Freizeit.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zahlreiche Initiativen zum Thema Arbeit
eingebracht, und damit das Thema auf die politische Agenda gesetzt. In der
Kleinen Anfrage „Zukunft der beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung
gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen“ (Bundestagsdrucksache
15/4101) hat die Union die Bundesregierung kritisch zu den Themen Berufsbildungs-
und Berufsförderungswerke befragt. Weiterhin hat die Kleine Anfrage ans
Tageslicht gebracht, dass die Anzahl der in der Zentrale und den Regionaldirektionen
der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigten Mitarbeiter, die
für den Reha-Bereich zuständig sind, auf allen Ebenen halbiert worden
ist.
Die Union hat durch ihre Kleine Anfrage „Vermittlung behinderter und
schwerbehinderter Menschen“ (Bundestagsdrucksache 15/5377) politischen
Druck auf die BA und die Bundesregierung aufgebaut, um die derzeitigen Missstände
bei der Vermittlung sowie bei der Gewährung von Rechtsansprüchen
behinderter Menschen zu beseitigen.
Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
hat die CDU/CSU einen Bericht der Bundesregierung zur beruflichen Ausbildungsförderung
von behinderten Menschen eingefordert. Darin wurden endlich Zahlen der BA
zum Reha-Bereich geliefert. Entgegen der vorherigen Darstellungen musste das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einräumen, dass die
Eintritte in berufsvorbereitende und berufsfördernde Bildungsmaßnahmen
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 34 % zurückgegangen sind.
Die berufliche Eingliederung behinderter Menschen ist ein solidarischer Nachteilsausgleich.
Sie hat sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten behinderter Menschen
und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes auszurichten, um die begrenzten
Ressourcen zielgenau und effizient einzusetzen. Bewährte Strukturen werden
wir erhalten, aber es sollten auch neue Wege gegangen werden: Es ist zu prüfen,
ob Leistungen der beruflichen Eingliederung künftig als „Persönliches
Budget für Arbeit“ zusammengefasst und gewährt werden können.
Dies würde es den betroffenen Menschen ermöglichen, ein höheres
Maß an Selbstbestimmung auszuüben. Außerdem würde dies
den Bürokratieabbau fördern.
Die Linke. PDS:
In der beruflichen Rehabilitation und im Erwerbsleben fehlt es an Instrumentarien
für eine aktive Förderung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Diese
ist aber erforderlich, um eine Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
überhaupt erst herzustellen.
Nur 18,4 % der befragten Frauen mit Körper- und Sinnesbehinderung haben
bundesweit keinen Berufsabschluss. Auf der anderen Seite ist festzustellen,
dass wesentlich weniger behinderte Frauen erwerbstätig sind als behinderte
Männer mit Körper -und Sinnesbehinderung. Von den behinderten Menschen,
die einen Arbeitsplatz haben, sind es im Bundesvergleich 2/3 Männer und
nur 1/3 Frauen. Wer aber behinderte Menschen von der Erwerbstätigkeit
ausschließt, schließt sie auch von der gesellschaftlichen Teilhabe
aus. Die Integration der behinderten Frauen in den Arbeitsmarkt würde
sicherlich besser gelingen, wenn statt ihres Handicaps ihre Stärken betont
würden.
Was für unsere Forderungen nach gleichberechtigter Teilhabe für
Frauen am Arbeitsmarkt gilt, muss auch für behinderte Frauen gelten.
Wir brauchen eine Quotierungsregelung, die gewährleistet, dass gleich
geeignete Frauen solange bevorzugt werden, bis sie nicht mehr in der Minderzahl
sind.
FDP:
Im Januar 2003 betrug der Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtarbeitslosigkeit
3,6 %, bereits im Oktober 2004 betrug dieser Anteil 4,1 %, was belegt, dass
die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in diesem Zeitraum – besonders
vor dem Hintergrund stark zunehmender Arbeitslosenzahlen -weit überproportional
gestiegen ist. Diese Zahlen zeigen anschaulich, dass die Situation für
Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt zunehmend schlechter wird. Erstes Ziel
liberaler Politik auf diesem Gebiet ist daher der Abbau der spezifischen Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter. Der Abbau der spezifischen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Frauen ist eine besondere Herausforderung. Die FDP unterstützt das gesetzgeberische
Ziel der § 1 SGB IX sowie der §§ 8, 8a SGB III, die die berufliche
Integration von Frauen mit Behinderung fordern, nachdrücklich.
SPD:
Wir haben bisher schon verschiedene Initiativen ergriffen, um Frauen mit Behinderung
zu mehr Beschäftigung zu verhelfen. An dieser Stelle sei nur an folgende
erinnert:
Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen und Männer 2000. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen innerhalb von drei Jahren um 24 Prozent zu senken.
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung 2004. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erlassen. Damit ist zum 1. Januar 2004 die Förderung von Integrationsprojekten, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen bei den Ländern gebündelt worden. Ab dem Jahr 2005 wird der Ausgleichsfonds 30 v. H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit wird zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus dem Ausgleichsfonds 26 v.H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten. 70 v.H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe werden bei den Integrationsämtern der Länder verbleiben für Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und für Projektförderung.
• Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen 2004.
Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten.
So sieht das Gesetz vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung
besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich
in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk
- sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren.
Der Vermittlungsausschuss hat sich zur Verbesserung der Ausbildungssituation
in den Betrieben außerdem darauf geeinigt, dass die Arbeitgeber mit
dem Betriebs- bzw. Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung über
die Fragen der Besetzung von Ausbildungsstellen mit schwerbehinderten jungen
Menschen beraten müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sind Maßnahmen zur Beseitigung
von Einstellungshemmnissen und zur Sicherung von Beschäftigung. Zu Verbesserungen
kommt es auch bei der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Im Vermittlungsausschuss
wurde erreicht, dass es keine „Lex-Lufthansa“ geben wird, also
keine Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht und der Zahlung der Ausgleichsabgabe
für Luftfahrtunternehmen.
• Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" Zusammen mit seinen
Partnern (hier: Arbeitgeber, Gewerkschaften, Behindertenverbände und
-organisationen, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rehabilitationsträger
sowie Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, Beirat für die Teilhabe
behinderter Menschen und weitere Organisationen) führt das Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative "job - Jobs
ohne Barrieren" durch. Mit der Initiative „job - Jobs ohne Barrieren“
soll auch in wirtschaftlich und konjunkturell schwierigen Zeiten erreicht
werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe
am Arbeitsleben besser realisieren können.
Gerade mit der Job-Initiative „job - Jobs ohne Barrieren“ versuchen
wir auch außerhalb des öffentlichen Dienstes für die vermehrte
Einstellung schwerbehinderter Frauen zu sorgen. Beim Bund konnte im Jahr 2003
der Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Frauen um 4,1 Prozentpunkte
gesteigert und auf 35,1 Prozent erhöht werden. Der Anteil an Neueinstellungen
schwerbehinderter Beschäftigter beträgt 44,3 Prozent.
An den von uns verantworteten Stellen sind wir engagiert und würden uns
freuen, wenn alle Arbeitgeber und auch alle sozialstaatlichen Akteure auf
Landesebene und kommunaler Ebene ebenso initiativ wären. Als Perspektive
haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX Folgendes
beschlossen: "Die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse
behinderter Frauen soll unter anderem durch eine stärkere Beschäftigung
behinderter Frauen bei Leistungserbringern z.B. in der Beratung erreicht werden.
Hierzu müssen die Leistungsträger entsprechende Bestimmungen in
den Leistungsvereinbarungen oder vergleichbaren Regelungen umsetzen (§
21 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX). Ihre berufliche Teilhabe soll über die Einbeziehung
der Frauenförderinstrumentarien in die Integrationsvereinbarungen für
den öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder sichergestellt
werden. Die Chancengleichheit behinderter Frauen bei privaten Arbeitgebern
soll über die spezifische Teilhabeleistungen nach § 33 Abs. 2 SGB
IX hergestellt werden, die insbesondere berufsbegleitend durchgeführt
werden und Hilfen zum beruflichen Aufstieg einbeziehen soll."
4. Frauen werden anders krank als Männer. Was werden Sie tun, um die Gesundheitsversorgung entsprechend umzugestalten?
Bündnis 90/Die Grünen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich bereits seit Jahren dafür
ein, dass im Gesundheitssystem geschlechtsspezifische (und altersspezifische)
Ansätze eine größere Rolle spielen.
Ein zentraler (bundespolitisch beeinflussbarer) Ansatzpunkt ist die Arzneimittelversorgung.
Die Erkenntnisse, dass Medikamente geschlechtspezifisch unterschiedlich verstoffwechselt
werden, setzt sich, wenn auch zu langsam, in der ÄrztInnenschaft durch.
Bisher wurde dies aber nicht systematisch bei Arzneimittelzulassungsstudien
berücksichtigt. Es ist uns Grünen gelungen, bei der 12. Arzneimittelgesetznovelle
Regelungen einzubringen, die bei allen Zulassungsstudien eine angemessene
Berücksichtigung beider Geschlechter zur Pflicht macht (Ausnahmen müssen
gegenüber den Ethikkommissionen bzw. der genehmigenden Bundesoberbehörde
dargelegt werden). Damit erhoffen wir uns perspektivisch eine qualitativ bessere
Arzneimitteltherapie für Frauen.
Als weiteren zentralen Ansatzpunkt sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Aus- und Weiterbildung der ÄrztInnen an. Erfolge sind in diesem Bereich
nur zu erzielen, wenn alle Beteiligten (Bund (z.B. Approbationsordnungen),
Bundesländer (z.B. Einrichtung/Finanzierung entsprechender Lehrstühle),
Universitäten (z.B. Festlegung der konkreten Studiumsinhalte)) gemeinsam
handeln.
Der durch die Grünen angestoßene Bericht der Enquetekommission
des Landtages NRW „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung
in NRW“ macht deutlich, dass das Handeln von vielen Beteiligten im Gesundheitswesen
notwendig ist, um eine frauengerechte Gesundheitsversorgung sowie die Beteiligung
von Frauen in allen Tätigkeitsfeldern und Ebenen voranzutreiben. In diesem
Bericht wird aber auch deutlich, dass weitere Aspekte wie z.B. Migration,
lesbische Lebensweise oder Behinderung mit in den Blick genommen werden müssen,
um die Gesundheitsversorgung frauengerechter zu machen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an dort, wo der Bundesgesetzgeber agieren
kann, Veränderungen voranzutreiben. Ebenso wichtig erscheint es uns aber
die anderen Beteiligten (z.B. Bundesärztekammer, Gemeinsamer Bundesausschuss,
ärztliche Fachgesellschaften, Ländern, …) aufzufordern ebenfalls
aktiv zu werden. Denn Gesetze auf der Bundesebene sind auf die Konkretisierung
und Umsetzung vor Ort angewiesen.
CDU:
Fest steht, dass Frauen Gesundheit anders wahrnehmen als Männer und unterschiedliche
gesundheitsbezogene Verhaltensweisen entwickeln. Fest steht auch, dass Frauen
häufiger als Männer ärztlichen Rat suchen und wesentlich mehr
Präventionsangebote annehmen. In Deutschland haben Frauen, wie in allen
Industriegesellschaften der Gegenwart, eine durchschnittlich höhere Lebenserwartung
als Männer, dennoch gibt es zahlreiche frauenspezifische Gesundheitsprobleme,
die Anlass zur Besorgnis geben. Hierzu zählen unter anderem Essstörungen,
Depressionen, Osteoporose, Herz- und Kreislaufkrankheiten sowie Familienplanung,
Schwangerschaftsabbruch, Gewalt gegen Frauen und die daraus resultierenden
gesundheitlichen Probleme.
Hinzu kommt, dass die Budgetierung die Etablierung zusätzlicher Versorgungsangebote
so-wie innovative Behandlungsmethoden erschwert, was häufig zu Lasten
der frauenspezifi-schen Gesundheitsversorgung geht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese Missstände in der Vergangenheit
thematisiert. Bereits in der 14. Legislaturperiode hat sie einen Antrag „Konkrete
Gesundheitspolitik für Frauen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Darin fordert sie die rot-grüne Bundesre-gierung auf, verstärkt
auf die frauenspezifischen Gesundheitsprobleme einzugehen und eine qualitativ
verbesserte und effiziente Gesundheitsversorgung für Frauen zu erreichen.
Bei Krankheiten wie Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Osteoporose
haben wir vor allem den Ausbau von Maßnahmen der Früherkennung
gefordert. Zur Vorbeugung von Brustkrebs plädiert die Union für
ein flächendeckendes, qualitätsgesichertes und fachübergreifendes
Brustkrebs-Früherkennungskonzept auch ohne Vorliegen von Symptomen. In
der Arzneimit-telforschung haben wir gefordert, vor Genehmigung eines neuen
Präparates sicher zu stel-len, dass repräsentative Untersuchungen
mit einer ausreichenden Zahl von Versuchsperso-nen beiderlei Geschlechts durchgeführt
und auch geschlechtsspezifisch ausgewertet wer-den. Generell haben wir uns
dafür eingesetzt, dass bereits im Rahmen der schulischen Aus-bildung
ab der fünften Klasse eine intensive und umfassende Gesundheitserziehung
vorge-nommen wird.
An diesen Forderungen halten wir weiterhin fest. Die Union arbeitet stetig
daran, den beson-deren Aspekten der Gesundheitsversorgung von Frauen Rechnung
zu tragen. Jüngst hat sie versucht, über Fragen an die Bundesregierung
Licht und Transparenz in die Genehmigungs-praxis der Kassen bei den Mutter-Kind-Kuren
zu bringen.
Die Linke. PDS:
Frauen mit Behinderungen sind gerade auch im Gesundheitswesen doppelt diskriminiert:
als Frauen, auf die z.B. die Auswirkungen der Medikamente nicht richtig erforscht
werden (dazu weiter unten mehr) und als Menschen mit Behinderungen, die durch
bauliche, kommunikative und Wissensbarrieren zum Teil oder sogar ganz aus
der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden.
Das augenscheinlichste Problem, mit dem Frauen mit Behinderungen zu kämpfen
haben, sind die materiellen Barrieren: Arztpraxen ohne Fahrstuhl oder mit
unzugänglichen Toiletten, Behandlungsstühle und Untersuchungstische,
die nicht flexibel auf die Höhe einer Rollstuhlfahrerin herunter zu fahren
sind, etc. Allein diese Hürden halten viele davon ab, rechtzeitig (fach-)
ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Genauso schwerwiegend sind aber Kommunikationsbarrieren und Wissensdefizite.
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur schwer verstehbar sind, solche,
die gar nicht sprechen oder hören können brauchen geduldiges, einfühlsames
medizinisches Personal oder sogar DolmetscherInnen. Für GebärdendolmetscherInnen
wird aber häufig ein so niedriger Stundenlohn angesetzt, dass sich für
dieses Geld niemand finden lässt. Leider kommt es auch nicht selten vor,
dass das Personal, mit dem Frauen mit Behinderungen konfrontiert sind, nicht
über ausreichendes Wissen verfügt und sich ihre Unsicherheit im
Umgang mit den Kranken bedauerlicherweise in Ungeduld oder aggressivem Verhalten
äußert. Dass dies einen Arztbesuch nicht gerade erleichtert, liegt
auf der Hand
Verschärft wird dieses Problem dadurch, dass ÄrztInnen den Mehraufwand
an Zeit, der nötig ist, wenn eine Patientin länger zum Umkleiden
braucht oder Gespräche einen größeren Raum einnehmen, um komplizierte
Krankheitsverläufe zu erörtern, nicht vergütet bekommen. Nimmt
man den Facharztmangel in vielen ländlichen Gebieten hinzu, der regelmäßigen
zur Überlastung der praktizierenden ÄrztInnen führt, spitzt
sich die Problemlage weiter zu.
Menschen mit Behinderungen als chronisch Kranke müssen mit weiteren Barrieren
umgehen. Wissensdefizite beim medizinischen Personal können ebensolche
Behandlungsprobleme mit sich bringen wie die Tatsache, dass sie oft besser
über ihre spezifische Krankheitssituation informiert sind als die Ärztin
oder der Arzt. Viele von ihnen lassen sich aber nicht allzu gerne belehren,
was wiederum eine Belastung ihres Verhältnisses zur Folge hat. Zudem
haben viele ÄrztInnen gemäß ihres Fachethos’ die völlige
Gesundung ihrer PatientInnen vor Augen. Bei Menschen, bei denen das aufgrund
ihrer Behinderung schlechterdings unmöglich ist, fällt es nicht
allen immer leicht, ihre Behandlungen auf das Ziel auszurichten, die PatientInnen
möglichst gut mit ihren Beschwerden leben lassen zu können.
Grundlage all dieser Schwierigkeiten sind häufig Wissensdefizite und
jahrzehntelange Ausgrenzung der Menschen mit Behinderungen. Es ist höchste
Zeit, dass sich das ändert. Die PDS tritt dafür ein, dass eine stärkere
Berücksichtigung der Situation von Menschen mit Behinderungen in der
Aus- und Weiterbildung der ÄrztInnen, Krankenschwestern und -pfleger
Berücksichtigung finden. Außerdem fordern wir, dass es eine angemessene
Vergütung für die notwendige Zeit gibt, die eine Ärztin, ein
Arzt für eine Patientin mit Behinderungen braucht. Wir setzen uns auch
für eine umfassende Barrierefreiheit ein. Arztpraxen müssen zugänglich
sein und Menschen mit Behinderungen müssen unterstützt werden, wenn
sie Kommunikationsschwierigkeiten haben. Es ist schlicht eine Schande, dass
in Deutschland immer noch Menschen an Krankheiten sterben, weil sie seit Jahren
nicht mehr in ärztlicher Behandlung waren. So gibt es z.B. Frauen, die
an Gebärmutterkrebs sterben, der – frühzeitig erkannt, durchaus
hätte kuriert werden können – nur ihr letzter Arztbesuch zehn
oder mehr Jahre zurücklag.
Grundsätzlich gilt aber auch, dass das Gesundheitswesen sich darauf einstellen
muss, dass Frauen anders krank – und somit auch wieder anders gesund
– werden als Männer. Das Gesundheitswesen sollte wie alle anderen
gesellschaftlichen Bereiche dahingehend reformiert werden, dass die unterschiedlichen
Auswirkungen, die Maßnahmen, Gesetze, Forschungsprojekte etc. auf Männer
und Frauen haben zur Kenntnis genommen und daraus die entsprechenden Konsequenzen
gezogen werden. Wir brauchen also mehr Untersuchungen darüber, welche
unterschiedlichen Wirkungen Medikamente und Behandlungsmethoden haben, wie
sich die Lebensumstände von Frauen und Männern anders auf ihre Gesundheit
auswirken, wie ihre unterschiedlichen Lebensbedingungen anders in die Behandlungskonzepte
mit eingebunden werden müssen, etc. Dazu gehört auch, dass bei der
Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern Wert
auf geschlechtsspezifische Wahrnehmungen und Kenntnisse gelegt werden muss.
Nur, wenn die Beschäftigten im Gesundheitswesen - in Krankenhäusern
und Praxen, in Apotheken und bei den Krankenkassen sich dessen bewusst sind,
dass nicht alle Patientinnen und Patienten - unabhängig von ihrem Geschlecht
- die gleichen Behandlungsmethoden und Medikamente gebrauchen können,
wird ein wesentliches Defizit unseres Gesundheitssystems für Frauen überwindbar
sein.
Neben speziellen gesundheitsfördernden Maßnahmen und einer verbesserten
Berücksichtigung von Frauen in der Medizin trägt auch eine gerechtere
Politik zur Entlastung von Frauen bei. Alles, was die Situation von Frauen
substantiell verbessert, unangemessene Belastungen reduziert und Chancen vermehrt,
wird sich auf die Gesundheit von Frauen positiv auswirken.
Die PDS hat konkrete Projekte zur Frauengesundheit auf den Weg gebracht (u.
a. zur Hormonersatztherapie und zu östrogenabhängige Karzinome)
und wird sich weiter aktiv für Forschungsaufträge zur Frauengesundheit
einsetzen. Außerdem fordern wir eine Frauengesundheitsberichterstattung.
Unausgeschöpfte Potentiale in Prävention und Rehabilitation sind
für die PDS wichtige Ausgangspunkte einer Gesundheitsreform, um auf das
Krankheitsgeschehen Einfluss zu nehmen. Dabei kommt Frauengesundheitszentren
und Beratungsstellen eine besondere Rolle zu.
FDP:
Frauen und Männer sind nicht nur aufgrund ihrer biologischen Unterschiede,
sondern aufgrund ihrer verschiedenen Lebenszusammenhänge anders krank
und gesunden anders. Immer noch gehen die Behandlungs- und Versorgungsstrukturen
jedoch vom Mann als Norm aus. Dies führt zu Unter- oder Fehlversorgung
bei Frauen. Der geschlechtsdifferenzierende Blick in der Gesundheitspolitik
ist nicht nur eine Frage der optimalen Versorgung im Sinne der Qualitätssicherung,
sondern er ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Diese Erkenntnisse müssen
endlich konkret Eingang in die Gesundheitspolitik finden. So muss z. B. bereits
in der Ausbildung der Ärzte dieser Aspekt berücksichtigt werden.
Nur eine Ärztin oder ein Arzt, die wissen, dass sich z. B. ein Herzinfarkt
bei Frauen anders äußern kann als in den Lehrbüchern bislang
beschrieben, können diesen Infarkt auch frühzeitig erkennen. Der
geschlechtsdifferenzierte Ansatz muss deshalb zum medizinischen Grundlagenwissen
gehören. Auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Disease-Management-Programme
muss das berücksichtigt werden. Ohne jeden Zweifel ist es höchste
Zeit, dass auch im Gesundheitswesen Führungspositionen endlich mit Frauen
besetzt werden, damit sie ihre Erkenntnisse und Erfahrungen einbringen können.
SPD:
Wir sind uns der frauenspezifischen Belange in der Gesundheitspolitik bewusst.
Daher haben wir im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
ein Referat „Frauen und Gesundheit“ geschaffen. Mit dem Präventionsgesetz,
das sich derzeit im Vermittlungsverfahren befindet, und seinem Setting-Ansatz
gehen wir in der Gesundheitspolitik auf frauenspezifische Belange ein.
Diese beiden geschilderten Ansätze - organisatorisch wie auch inhaltlich
- werden wir weiterverfolgen.
5. Welchen Stellenwert hat für Sie die Einbeziehung behinderter Frauen und Männer und ihrer Interessenvertretungen in politische Entscheidungen, die sie betreffen? Werden Sie sich für die weitere Stärkung der Interessenvertretung von behinderten Frauen für behinderte Frauen sowie Vernetzungs- und Beratungsstellen einsetzen?
Bündnis 90/Die Grünen:
Die Förderung von Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen ist auch
weiterhin zentrales Anliegen Grüner Politik, nicht nur in unserer Politik
für Menschen mit Behinderungen. Selbsthilfegruppen und –organisationen
leisten eine wichtige Informations- und Beratungsarbeit. Wir unterstützen
neue innovative Formen der Selbsthilfe, wie etwa das „peer-counseling“
in der Beratung zum Persönlichen Budget. Der Erfolg dieses neuen Instrumentes
in der Sozialhilfe hängt ganz wesentlich von der Beratungsleistung und
dem Informationsangebot unabhängiger Verbände und Selbsthilfegruppen
ab. Aus diesem Grund werden wir uns für die verstärkte finanzielle
Förderung dieser Angebote einsetzen.
Nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ haben wir in
der Regierungsverantwortung das Sozialgesetzbuch IX und das Behindertengleichstellungsgesetz
zusammen mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Verbände geschaffen.
Menschen mit Behinderungen haben hier als „Experten in eigener Sache“
ihre Vorstellungen und Interessen in den Gesetzgebungsprozess einbringen können.
Diesen mittlerweile international beispielhaften Politikansatz wollen wir
auch künftig weiterentwickeln.
Mit dem SGB IX haben wir festgelegt, dass die Förderung von Selbsthilfegruppen
nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen muss. Das SGB IX hat ein Verbandsklagerecht
eingeführt: Dieses Rechtsinstrument ermöglicht es behinderten Menschen,
ihre Rechte in sozial-, verwaltungs- oder arbeitsgerichtlichen Verfahren auch
von einem auf Bundes- oder Landesebene tätigen Selbsthilfeverband wahrnehmen
zu lassen. Das bietet zum einen den Vorteil, dass die Behindertenselbsthilfeverbände
in den sie betreffenden Bereichen ihre Erfahrungen einbringen und kompetent
für ihre Mitglieder auftreten können. Zum anderen entwickeln behinderte
Menschen zu ihren Verbänden oftmals ein besonderes Vertrauensverhältnis,
das sonst mit einem außenstehenden Anwalt erst mühsam aufgebaut
werden müsste. Mit dieser gesetzlichen Maßnahme haben wir eine
wesentliche Voraussetzung für die weitere Stärkung der Interessensvertretung
behinderter Menschen geschaffen.
Einen weiteren Durchbruch in Sachen Interessensvertretung brachte die Gesundheitsreform
im Jahr 2003: Patientenvertreter/innen, Vertreter/innen der Selbsthilfe und
von Verbraucherverbänden sitzen als sog. "dritte Bank" nun
mit im Gemeinsamen Bundesausschuss und beraten dort mit Ärzten und Krankenkassen
über die Inhalte des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.
Unser Anliegen ist es nun, die finanzielle Förderung dieser Interessenvertretungen
und Selbsthilfeverbände weiter auszubauen. Sie müssen auch finanziell
in der Lage sein, ihren neuen Aufgaben und Kompetenzen gerecht zu werden.
CDU:
Es ist und bleibt Grundsatz der Behindertenpolitik der CDU/CSU, die Betroffenenorganisationen
in sie betreffende politische Entscheidungen frühzeitig einzubeziehen.
Denn sie sind „Experten in eigener Sache“, deren Wissen und Erfahrungen
unverzichtbar sind. Diese Verfahrensweise wurde in der Vergangenheit bereits
bei parlamentarischen Initiativen praktiziert, und soll auch in Zukunft weitergeführt
werden.
Der behindertenpolitische Sprecher hat in einem Schreiben an die derzeitige
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für realistische Fristen bei
Stellungnahmen der Verbände zu Gesetzentwürfen plädiert. Einige
Behindertenverbände haben beanstandet, dass die Fristen zur Abgabe von
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, die in Federführung des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung bearbeitet werden, extrem kurz geworden
sind. Das Antwortschreiben lässt allerdings nicht auf eine Besserung
der Lage hoffen.
Die Linke. PDS:
Auch wenn die Politik in den letzten Jahren einen Perspektivwechsel vollzogen
hat und das Ziel anstrebt, behinderten Männern und Frauen, die bislang
eher Objekt der Fürsorge waren nun eine gleichberechtigte Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist festzustellen, dass Frauen
mit Behinderung doppelt diskriminiert sind. Doppelt diskriminiert als Menschen
mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen und als behinderte
Frauen gegenüber behinderten Männern.
Mädchen und Frauen mit Behinderung müssen zunehmend aus der "Unsichtbarkeit"
herausgeholt werden. Die PDS versteht unter Behindertenpolitik die Kombination
von Diskriminierungsschutz und Nachteilsausgleich, das Zusammenwirken von
Selbstvertretung auf allen Ebenen und Selbsthilfearbeit in den Betroffenenorganisationen.
Von dort schöpfen wir Anregungen für unsere politische Arbeit, die
in parlamentarische und außerparlamentarische Aktivitäten der ganzen
Partei mündet. Wir fordern weitgehende Assistenzregelungen, die geschlechtsspezifisch
ausgestaltet werden müssen, ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz,
das verhindert, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin in ganzen Lebensbereichen
(Wohnen, Versicherungen, Tourismus, etc.) benachteiligt oder aus diesen sogar
ausgeschlossen werden dürfen. Die PDS zeigt aber auch in konkreten gesellschaftlichen
Bereichen wie z.B. dem Gesundheitswesen, Lösungswege auf, um die Situation
von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Als sozialistische Partei, die
den Anspruch einer gerechten gesellschaftlicher Verteilung von Ressourcen
und Lebenschancen – auch zwischen Frauen und Männern – hat,
legen wir grundsätzlich Wert darauf, dass strukturellen Benachteiligungen
von Frauen gesellschaftlich aktiv begegnet wird. Vieles regelt sich eben nicht
von alleine. Dort, wo Menschen strukturell diskriminiert werden, z.B. weil
sie Frauen sind oder – noch mehr – weil sie Frauen mit Behinderungen
sind, muss sich der Staat für ihre Gleichstellung und gesellschaftliche
Teilhabe sowie für ihr Recht auf Selbstbestimmung einsetzen. Dafür
tritt die PDS auch durch Einbringen von Gleichstellungsgesetzen (wie z.B.
in Thüringen) ein.
FDP:
"Nichts über uns ohne uns" war das gelungene Motto für
das europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003. Ganz in diesem
Sinne stellt sich die FDP eine gelungene Politik für Menschen mit Behinderung
vor. Gerade auf dem Gebiet der Behindertenpolitik sind die Problemstellungen
häufig äußerst kompliziert. Politik ist daher dringend darauf
angewiesen gemeinsam mit Betroffenen und ihren Verbänden nach entsprechenden
Lösungen zu suchen. Den eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Politik
für Menschen mit Behinderung hat die FDP mitgetragen und unterstützt
ihn nachdrücklich.
SPD:
Wie Sie selbst beschreiben, haben wir in den letzten beiden Legislaturperioden
behinderte Frauen und Männer verstärkt in politische Prozesse einbezogen.
Wir haben mit dem SGB IX, im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (nach SGB V) die institutionellen Voraussetzungen
geschaffen. Dazu haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des
SGB IX folgenden Punkt beschlossen: "Um die im SGB IX und BGG vorgesehene
Beteiligung behinderter Menschen durch ihre Vertretungen (Behindertenbeauftragte,
Behindertenbeiräte, Behindertenverbände, Deutscher Behindertenrat)
besser zu ermöglichen, sollen Kompetenzzentren eingerichtet werden, die
die Forschung und Lehre im Sinne der Barrierefreiheit und Teilhabe verbessern,
notwendige Expertisen erstellen, sowie Ausbildung und Schulung der zu Beteiligenden
und der Zielvereinbarungspartner vornehmen können. Dazu sollen unter
Mitwirkung von Behindertenverbänden in Kooperation mit Hochschulen, Fachvereinigungen
oder Projekten Kompetenzzentren zu den verschiedenen Bereichen der Beteiligung
(z.B. Gesundheit, barrierefreies Bauen und Verkehr sowie Kommunikation, persönliche
Assistenz und rechtliche Fragen im Hinblick auf Zielvereinbarungen) gebildet
werden."
(Rückmeldungen auf die Sommerumfrage des Weibernetz e.V.)
Moin-moin, ich als betroffene Frau - und Betriebsrätin - wünsche mir, dass die Bundesregierung dafür Sorge trägt, das das TZ (Teilzeit, Anm.d.Red.) + Befristungsgesetz verbessert wird, bzw. von den Arbeitgebern auch "vernünftig" um- und eingesetzt wird. Ebenso sollten Betriebe vermehrt Kinderbetreuungen anbieten, damit Frau arbeiten kann - aber keine zusätzlichen Kosten für Kita's etc. haben. Ebenso sollten die Herren (und Damen) endlich kapieren das "Gender Mainstreaming" kein Frauenname ist - sondern eine gesetzliche Vorgabe - die Umgesetzt werden muss. Ebenso sollte Job-sharing vermehrt angeboten werden, und die gewünschten AZ endlich akzeptiert werden....ach und ich habe noch soooo viele Wünsche...werde mich sicherlich noch mal melden....
M.Q.
(…) Was ich mir erhoffe ist, dass man es Behinderten nicht so schwer macht, dass sich für uns Arbeit trotz Behinderung lohnt ( bei mir gehen pro Monat rund 500.- Euro für Pflege, Haushaltshilfe und private Taxifahrten drauf, die Betreuungskosten für meinen inzwischen neunjährigen Sohn nicht eingerechnet) und dass es auch regional eine Anlaufstelle gibt, wo wir unbürokratisch und schnell Hilfe und Unterstützung finden können.
Ich bin überzeugt, dass ich mich heute in einer ganz anderen körperlichen Verfassung befinden würde, wenn ich von Anfang an Unterstützung und micht Verweigerung und Widerstand von allen Seiten bekommen hätte)
G. B.
G. M.
Als chronisch kranke, behinderte, alleinerziehende Frau erwarte ich von einer
Bundestags-Neuwahl im Wesentlichen, dass folgende Themen angegangen werden:
Urlaubsgestaltung für eine behinderte Mutter mit gesundem minderjährigen
Kind, dann Erhöhung der steuerrechtlichen Behindertenpauschale, dann
Unterstützung bei Wahrnehmung von Einelternrechten, dann dass Frauen/Mütter
bei Leistungsbezug nach Kapitel 3 u. 4 SGB II nicht schlechter gestellt sind,
als wenn sie Leistungen nach SGB IX erhalten, dann dass Bearbeitungszeiten
von Anträgen und Widersprüchen für die Sozialhilfeverwaltungen
ebenso wie für die anderen Träger an wesentlich kürzere Zeiten
gebunden werden, dann, dass Fachkräfte der örtlichen Sozialhilfeverwaltungen
z. B. psychologisch für den Umgang mit körperlich behinderten Menschen
geschult werden, dann dass Schulverwaltungen dafür Sorge tragen, dass
behinderte Frauen/Mütter auch gesellschaftliche Teilhabe bei schulischen
Unternehmungen erfahren können, die dem Kennenlernen oder Kontakte mit
anderen Eltern dienen. .... meine Liste steht nach oben offen...
E. R.-W.
Und was erhoffen Sie sich?
Schreiben Sie uns Ihre Erwartungen, Wünsche, Hoffnungen!
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von Martina Puschke, Weibernetz e.V.
Auf ca. 140 Seiten beschreibt die neue große Koalition aus CDU, CSU und SPD ihre Vorhaben für die nächste Legislaturperiode. Das Stichwort "Frauen mit Behinderung" sucht Frau zunächst vergebens. Da ist die Suche nach Stichpunkten wie "Behinderung", "Frau", "Familie" oder "Gesundheit" schon ergiebiger. Wenn wir die Aussagen zu diesen Bereichen anschauen, können wir aus den einzelnen Puzzleteilen kleine Blitzlichter für künftige Politikvorhaben erkennen, die für behinderte Frauen interessant sind und mit denen wir arbeiten können.
Zu den Aussagen im einzelnen:
Manche Aussagen in dem Vertrag bleiben vage, wie die der "spezifischen Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen" auf dem Arbeitsmarkt (S. 22). Auch müssen wir in Gesprächen noch nachhaken, wie Arbeitsplätze für Menschen, die nur eingeschränkt erwerbsfähig sein können oder bislang in der WfBM gearbeitet haben, geschaffen werden sollen. Aber dennoch ist es wichtig, dass der Bereich Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Männer und Frauen thematisiert wird.
Speziell für Frauen mit Behinderung ist die Aussage spannend, dass die Förderinstrumente im Rahmen von Hartz IV Frauen "mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit zugute kommen" müssen (S. 102). Auch sind die Arbeitsmarkt- und Arbeitslosenstatistiken geschlechtsspezifisch zu erstellen. Beide Aussagen entsprechen langjährigen Forderungen behinderter Frauen.
Speziell für Elternteile mit Behinderung ist es interessant, dass die Erziehungsverantwortung und -fähigkeit von Eltern gestärkt werden soll. Manche Mütter und Väter mit Behinderung benötigen Assistenz, um ihre Elternrolle wahrnehmen zu können. Die Aussage im Koalitionsvertrag bietet einen guten Anknüpfungspunkt für Gespräche mit einzelnen PolitikerInnen.
Es gibt weitere Punkte im Koalitionsvertrag, die für Frauen mit Behinderung bedeutsam sind. Dazu gehören gesetzliche Vorhaben wie das Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Die Aussage: "Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt" ist zwar vage, beinhaltet aber Verhandlungsspielraum (S. 123). Wir werden in den nächsten Wochen erneut verdeutlichen, dass ein horizontaler Ansatz, in dem die verschiedensten benachteiligten Gruppen - dazu gehören auch behinderte Menschen sowie Lesben und Schwule - im ADG berücksichtigt werden müssen.
Als weiteres gesetzliches Vorhaben wird eine Reform des Sexualstrafrechts genannt. In diesem Zusammenhang werden wir erneut diskutieren, ob eine Strafrahmenanpassung bei sogenanntem sexuellem Missbrauch gegen behinderte Frauen und Mädchen sinnvoll ist. Ebenso für behinderte Frauen interessant ist die evt. vorgesehene Novellierung des Gewaltschutzgesetzes. Hier werden wir die Rechtslücken für Frauen mit Behinderungen thematisieren.
Auch die Ausgestaltung der Patientenverfügungen, des Präventionsgesetzes, der Neuordnung der Eingliederungshilfe, die Novellierung des Heimgesetzes sowie der Pflegeversicherung bieten eine Chance, wichtige Aspekte aus Sicht behinderter Frauen in die Gesetzesvorhaben einzubringen.
Ebenfalls zu finden sind im Vertrag Stichpunkte wie "ambulant vor stationär", Unterstützung der Selbsthilfe und Selbstbestimmung, Umsetzung des persönlichen Budgets etc.
Mit dem Koalitionsvertrag sind also einige Eckpfeiler für politische Vorhaben in den nächsten Jahren markiert. Nachdem zunächst das Thema "behinderte Frauen" gar nicht aufzutauchen schien, lässt es sich nach genauem Hinschauen sehr wohl integrieren. Auf jeden Fall finden sich die Themenbereiche der Wahlprüfsteine des Weibernetz: Schutz vor Gewalt, gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern, Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, Maßnahmen in der Gesundheitsvorsorge und Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände im Koalitionsvertrag wieder. Wir werden die Erfahrungen und Forderungen behinderter Frauen an den geeigneten Stellen einbringen, um die Vorhaben der großen Koalition entsprechend begleiten.
14. November 2005
nach obenKoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005
Zusammengestellt von Martina Puschke, Weibernetz e.V.
(Hervorhebungen durch M.P.)
Ausbildung junger Menschen
Wir werden den Beitrag der Arbeitsmarktpolitik fortsetzen und so wirksam wie möglich ausgestalten. Die Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen, die eine Arbeit oder Lehrstelle suchen, wird auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darstellen. Hierzu zählen vor allem die Förderung junger Menschen beim Einstieg in die Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, die Finanzierung der Berufsausbildung Benachteiligter sowie spezifische Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen (…)“ (S. 22)
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
(…) „Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen. Wir werden prüfen, ob und wie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden können, dass auch für diese Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die eine sinnvolle und den individuellen Möglichkeiten entsprechende Entfaltung zulassen.“ (…) (S. 27 f.)
Verlässliche Sozialhilfe
„Die Sozialhilfe bildet mit ihren Leistungen, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das unterste soziale Netz. Ferner ist sie in ihrer Funktion als Referenzsystem für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende unverzichtbare Säule des Sozialstaates in Deutschland. Diese beiden Funktionen der Sozialhilfe gilt es dauerhaft zu erhalten, um auch künftig bei Notfällen und bei Hilfebedürftigkeit die erforderliche Absicherung weiterhin sicherzustellen.“ (S. 84)
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
"Wir werden den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortsetzen. Die Unterstützung von Selbständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen werden wir die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe so weiterentwickeln, dass auch künftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht. Dabei haben der Grundsatz „ambulant vor stationär“, die Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste, Leistungserbringung „aus einer Hand“ sowie die Umsetzung der Einführung des Persönlichen Budgets einen zentralen Stellenwert. Wir wollen, dass die Leistungen zur Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsleben zeitnah und umfassend erbracht werden. Hierzu bedarf es der effektiven Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger.
Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber ausgestaltet werden, um die Planungssicherheit für die dauerhafte Integration von behinderten Arbeitnehmern in neue Beschäftigung zu verbessern. Zur Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden wir die mit Tarifvertragsparteien und Verbänden entwickelte, erfolgreiche Initiative „job Jobs ohne Barrieren“ fortsetzen.“ (S. 84)
Prävention, Gesundheitsversorgung und Rehabilitation
„Die Prävention wird zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut. Mit einem Präventionsgesetz soll die Kooperation und Koordination der Prävention sowie die Qualität der Maßnahmen der Sozialversicherungsträger und zweige übergreifend und unbürokratisch verbessert werden. Hierzu sind die Aktionen an Präventionszielen auszurichten. Bund und Länder müssen ergänzend zu den Sozialversicherungsträgern weiterhin ihrer Verantwortung gerecht werden.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein Gesamtkonzept der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen notwendig. Leistungen müssen darauf ausgerichtet sein, dass Behinderungen, chronische Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit entgegen zu wirken. Der medizinischen Rehabilitation kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Deshalb muss insbesondere der Grundsatz „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ gestärkt werden. Pflegebedürftigkeit darf nicht dazu führen, dass erforderliche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht erbracht werden.
Wir wollen die großen Volkskrankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen zurückdrängen. Hierfür werden wir die vorhandenen Erfassungssysteme optimieren, vernetzen und im Bedarfsfall ergänzen, um bundesweit valide Datenerhebungen zu gewährleisten.
Die Risikoerkennung und bewertung von Arzneimitteln nach deren Markteinführung wird durch den Aufbau eines Netzes nationaler Pharmakovigilanzzentren verbessert.“ (S. 85f.)
Patientenrechte
„Den begonnenen Weg zu einer stärkeren Patientenpartizipation setzen wir mit dem Ziel fort, die Informations- und Beteiligungsrechte von Patientinnen und Patienten auszubauen und die Transparenz zu erhöhen. Die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen wird erhöht.“ (S. 86)
Biomedizin
„Genetische Untersuchungen bei Menschen werden in den Bereichen gesetzlich geregelt, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch diese gesetzliche Regelung soll zugleich die Qualität der genetischen Diagnostik gewährleistet werden.“ (S. 86)
Krankenversicherung
(…) „Um den Kostendruck zu bewältigen, bedarf es (…) einer Modernisierung des Gesundheitssystems. Die Effizienz des Systems ist durch eine wettbewerbliche Ausrichtung zu verbessern.
Darüber hinaus sieht die Koalition eine ihrer großen Herausforderungen darin, die dauerhafte Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens durch stabile Finanzstrukturen zu sichern. Die Parteien haben hierzu unterschiedliche Konzepte entwickelt, die „Solidarische Gesundheitsprämie“ (CDU und CSU) und die „Bürgerverscherung“ (SPD), die sich nicht ohne weiteres miteinander vereinbaren lassen. Wir wollen für diese Frage im Laufe des Jahres 2006 gemeinsam eine Lösung entwickeln. Erforderlich ist ein Konzept, das dauerhaft die Grundlage für ein leistungsfähiges, solidarisches und demografiefestes Gesundheitswesen sichert. Wir werden dabei Erfahrungen anderer Länder und wissenschaftliche Konzepte vorurteilsfrei prüfen.“ (…) (S. 87)
Pflegeversicherung
„Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme. Die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Pflegeversicherung muss jedoch wie auch die anderen sozialen Sicherungssysteme den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden. Dies gilt insbesondere für die demographische Entwicklung. Auch für die soziale Pflegeversicherung gilt der Maßstab, dass die erwerbstätige Generation nicht überfordert werden darf. Eigenverantwortung und Eigeninitiative müssen gestärkt werden und Solidarität ist nicht nur innerhalb der einzelnen Generationen, sondern auch zwischen den Generationen gefordert. Dabei kommt der Bereitschaft zur Selbsthilfe und zum ehrenamtlichen Engagement besondere Bedeutung zu.“ (…)
(…) „Das Gesetz zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung wird bis zum Sommer 2006 vorgelegt.“ (…) (S. 91 f.)
Familienfreundliche Gesellschaft
(…) „Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen und Männer ihre Lebensvorstellungen verwirklichen können. Die große Mehrheit will sowohl beruflichen Erfolg, als auch Kinder haben. Unabhängig davon verdienen alle Lebensmodelle den gleichen Respekt. Politik hat den Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Menschen so wie sie es wollen sich für Kinder und Familie entscheiden können.
Unsere Familienpolitik geht davon aus, dass Eltern in ihrer primären Erziehungsverantwortung und fähigkeit gestärkt werden müssen. Das bedeutet, dass insbesondere für Familien mit sozialen Risiken Angebote entwickelt werden, die den Kindern bessere Bildungschancen und Müttern und Vätern grundlegende Kompetenzen vermitteln.“ (…)
(…) „Wir wollen, dass Männer und Frauen gleichermaßen Familien- und Erwerbsarbeit wahrnehmen können.“ (…) (S. 95)
Bessere Infrastruktur für Familien
„Wir werden den Ausbau der Kinderbetreuung vorantreiben. Die Koalitionspartner stehen zu dem mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) gesetzlich verankerten Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder als einer unabweisbaren gesellschaftspolitischen Aufgabe, für die auch der Bund Verantwortung trägt. Bis zum Jahr 2010 entstehen 230.000 zusätzliche Betreuungsplätze. (…)“ (S. 96)
Elterngeld
(…)
Gleichstellungs- und Frauenpolitik
„Wir wollen die Gender-Kompetenz stärken und werden zur wirksamen Umsetzung von § 2 GGO sicherstellen, dass dafür notwendige und angemessene Instrumente zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel das GenderKompetenzZentrum.(…)
(…) Wir wollen, dass Männer und Frauen gleichermaßen einer sozial abgesicherten und Existenz sichernden Erwerbsarbeit nachgehen können. Die Frauenerwerbsquote soll entsprechend den europäischen Vorgaben auf über 60 Prozent gesteigert werden. Wir werden das Ziel weiter verfolgen, das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ entsprechend einer europäischen Verpflichtung zu verwirklichen. (…)
(…) Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Auswirkungen der „Hartz-Gesetze“ speziell auf die Situation von Frauen zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern sind. Bei der Ausgestaltung des SGB II ist der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten. Die einzelnen Förderinstrumente müssen Frauen, vor allem auch Langzeitarbeitslose und Nichtleistungsempfänger mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit zugute kommen und darüber hinaus auch ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. (…)
(…) Alle Arbeitsmarkt- und Arbeitslosenstatistiken sind geschlechtsspezifisch zu erstellen, damit die jeweils geschlechtsbezogenen Auswirkungen festgestellt und ausgewertet werden können.“ (S. 102 f.)
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
(…) „Wir werden den Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen fortschreiben. Das Gewaltschutzgesetz wird evaluiert und gegebenenfalls novelliert.“ (S. 103)
Pflege älterer Menschen
„Wir wollen die Qualität in der Pflege älterer Menschen verbessern. Darüber hinaus wollen wir die häusliche Pflege stärken und alle Angebote in der geriatrischen Versorgung (Ärzte, Kliniken, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Hospizdienste usw.) vernetzen.
Es wird ein Zielkatalog der Rechte und Pflichten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gemeinsam mit allen, die in der Pflege Verantwortung tragen, festgelegt. Träger von Pflegeeinrichtungen und angeboten sowie Verbände sind eingeladen, diesen Zielkatalog auf freiwilliger Basis als Qualitätsmerkmal ihrer Arbeit zugrunde zu legen.
CDU, CSU und SPD sprechen sich für eine Novellierung des Heimgesetzes aus.“ (…)
(…) Hospizarbeit und Palliativmedizin wollen wir stärken, um Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.“ (S. 108 f.)
Rechtspolitik
(…) „Beharrliche Nachstellungen, die einschneidend das Leben des Opfers beeinträchtigen („Stalking“), spielen eine immer größere Rolle und werden deshalb in einem eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt.
Zwangsverheiratungen wollen wir verhindern. Zu diesem Zweck prüfen wir alle hierfür geeigneten rechtlichen Instrumente.
Ebenso werden wir die Opfer von Zwangsprostitution mit den Möglichkeiten des Strafrechts noch besser schützen und die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten regeln. (…)
(…) Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen in letzter Zeit erweist sich das Sexualstrafrecht zunehmend als unübersichtlich und nicht immer praktikabel. Wir streben daher eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts an, mit der Wertungswidersprüche und terminologische Unklarheiten beseitigt werden.“ (…) (S. 120)
(…) „Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt.
(…) Die Koalitionspartner schlagen vor, in der neuen Legislaturperiode die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortzuführen und abzuschließen.“ (…) (S. 123)