Sozialpolitik
Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) blockiert Paradigmenwechsel und schafft Ungleichheiten für behinderte Frauen und Männer in den Bundesländern
Der Freistaat Bayern hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG), Bundesratsdrucksache 712/04, im Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf ist mit der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat beschlossen worden.
Nun wird der Gesetzentwurf an den Deutschen Bundestag überwiesen. Eine Entscheidung über den weiteren Verlauf des Entwurfs wird in den nächsten Wochen fallen.
Als bundesweite politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. befürchten wir durch das KEG massive Einschnitte im Bereich der Sozialpolitik und eine Verschlechterung der Lebensbedingungen behinderter Menschen. Wir kritisieren diesen Entwurf aus folgenden Gründen auf das Schärfste:
- Mit der Schaffung des SGB IX wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet, der behinderten Menschen ermöglichen soll, nicht mehr als reine Bittstellerinnen und Bittsteller auf zu treten. Vielmehr soll ihnen nun ermöglicht werden, ihre Rechte "auf gleicher Augenhöhe" ein zu fordern. Ein Kernpunkt des SGB IX ist das Wunsch- und Wahlrecht. Wenn künftig, wie im KEG vorgesehen, im Rahmen der Eingliederungshilfe bei schwacher Finanzkraft der öffentlichen Träger nur noch das kostengünstigste Angebot gewährt werden soll, brauchen behinderte Menschen ihre Vorstellungen von einem selbstbestimmten Leben nicht mehr äußern. Der Markt der Preise und die Finanzkraft der Träger wird das Leben der Menschen bestimmen und nicht die Qualität der Angebote und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Kaum eingeführt, wird sich so vom Paradigmenwechsel wieder verabschiedet.
- Im SGB IX ist auch festgehalten, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen berücksichtigt werden sollen. Dies kann z.B. die Pflege und Assistenz durch Frauen sein, die in einem bestimmten ambulanten Hilfsdienst oder im Arbeitgeberinnenmodell gewährleistet ist. Wie steht es mit dem Bedürfnis einer Frau, die bereits sexualisierte Gewalt erfahren hat, wenn das Angebot, dass sie benötigt, teurer ist?
- Indem ein Generalverdacht aller Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger zugrunde gelegt wird, Sozialleistungen zu missbrauchen, sollen künftig alle Daten ohne Anfangsverdacht erhoben werden können. Hier werden alle bestraft, weil Einzelne Sozialleistungen missbraucht haben. Dies kann und darf nicht sein.
- Schließlich ist im KEG vorgesehen, die Regelsätze durch die einzelnen Länder bestimmen zu lassen. Hierdurch ergeben sich ungleiche Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Martina Puschke
Kassel, 15. Dezember 2004