Resolution
zur Gründung eines europäischen Netzwerks als Organisation behinderter Frauen, Berlin 02. - 04. Mai 2007
Wir, 105 Frauen aus 17 Ländern, sind zusammengekommen, um ein europäisches Netzwerk behinderter Mädchen und Frauen zu gründen.
Wir erklären hiermit,
dass die wachsende Stärke der Bewegung behinderter Mädchen und Frauen in Europa uns Mut macht;
dass wir uns zu einem europäischen Netzwerk als Organisation zusammengeschlossen haben, um besser für unsere Rechte eintreten zu können.
Wir verstehen uns als eine behinderungsübergreifenden, unabhängige Frauen- und Menschenrechtsorganisation.
Wir laden alle Mädchen und Frauen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen herzlich ein, sich uns anzuschließen,
- damit wir uns gemeinsam austauschen, vernetzen und gegenseitig unterstützen können;
- damit die besonderen Belange von Mädchen und Frauen mit Behinderung sichtbar gemacht und berücksichtigt werden;
- damit wir gemeinsam Lobbyarbeit machen können;
- damit unsere Menschenrechte respektiert und geschützt werden;
- damit wir bei der Umsetzung von bereits bestehenden Europa- und UN-Konventionen wie z.B. CEDAW berücksichtigt werden:
- damit wir eine eigene und wichtige Stimme in der Frauenbewegung und in der Behindertenbewegung haben;
- damit die neue Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und umgesetzt wird.
- damit wir in den wichtigen Gremien auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene vertreten sind.
Die Lebensbedingungen für behinderte Frauen in Europa sind unterschiedlich.
Aber auf Grund ähnlicher diskriminierender Strukturen sind behinderte Frauen in ganz Europa immer noch massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, rechtlichem Status, gesellschaftlicher Schicht und religiöser oder politischer Anschauung. Mädchen und Frauen mit Behinderung sind in Politik und Gesellschaft weiterhin weitgehend unsichtbar. Der mehrfachen Diskriminierung wegen unseres Geschlechts und unserer Behinderung wirken wir entgegen.
Durch die Unterzeichnung und die anstehende Ratifikation der neuen Konvention über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen werden die europäischen Länder eine legale Verpflichtung eingehen.
Wir fordern das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu fordern wir in Bezug auf
Politik
- die schnellstmögliche Ratifikation und Umsetzung der Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Zusätzlich muss das Fakultativprotokoll baldmöglichst unterzeichnet und ratifiziert werden (bei der Umsetzung müssen behinderte Frauen eine wichtige Rolle einnehmen);
- die Finanzierung von Peer Counceling Beratung (Empowerment) für Mädchen und Frauen mit Behinderung durch Frauen und Mädchen mit Behinderung;
- die Finanzierung der europäischen Organisation behinderter Frauen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Durchsetzung der Menschenrechte behinderter Frauen in Europa;
- die Förderung der Gründung von Organisationen behinderter Frauen auf nationaler und europäischer Ebene;
- die Vertretung behinderter Frauen in allen Gremien auf allen Ebenen (lokal, regio-nal, national, international).
Bildung
- einen barrierefreien Zugang zu sowie ein barrierefreies Angebot von Bildung und Ausbildung;
- persönliche Assistenz im Bildungsbereich (Schule/ Universität und Ausbildung);
- freie Wahl von Bildungs- und Ausbildungsstätten;
- Recht auf inklusive Bildung in allen Lebensphasen.
Arbeit
- barrierefreie Arbeitsplätze;
- gleicher Lohn für gleiche Arbeit;
- wohnortnahe Rehabilitation;
- Förderung der Berufstätigkeit behinderter Frauen ( inkl. freier Berufswahl);
- flexible Arbeits(zeit)modelle.
Sexualität
- das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität und Partnerschaft sowie auf eine gleichgeschlechtliche Lebensweise. Dies schließt die Aufklärung über die eigene Sexualität in geeigneter Weise ein.
Gewalt
- das Recht auf ein Leben ohne Gewalt in jeglicher Form (z.B. in Institutionen).
- den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung vor sexueller Ausbeutung, Prostitution und Zwangsheirat;
- Prävention von sexualisierter Gewalt durch Selbstverteidigungs- und Selbstbehaup-tungskurse für Mädchen und Frauen mit Behinderung;
- Beratung und Unterstützung von gewalt-betroffenen behinderten Frauen in barrierefreien Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern. Die Mitarbeiterinnen dieser Einrichtungen müssen von behinderten Expertinnen fortgebildet werden. Diese Stellen müssen staatlich gefördert werden;
- das Recht auf Verweigerung bestimmter Untersuchungen, Behandlungen und Therapien.
Bioethik
- ein Lebensrecht für Alle;
- das Verbot von Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung.
Assistenz
- einen gesetzlich verankerten europaweiten Anspruch auf persönliche Assis-tenz/Pflege für Mädchen und Frauen mit Behinderung, einkommensunabhängig und bedarfsorientiert, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (dies beinhaltet auch einen Rechtsanspruch auf Gebärdensprache sowie Assistenz bei der Selbstvertretung lernbehinderter Frauen, etc.);
- ein Wahlrecht in Bezug auf das Geschlecht der Pflege-/Assistenzperson;
- persönliche Assistenz bei Krankenhausaufenthalten, Kur und Rehamaßnahmen;
- persönliche Arbeitsassistenz;
- persönliche Assistenz für behinderte Mütter sowie für Familienaufgaben (es muss gewährleistet werden, dass behinderte Eltern nicht auf die Assistenz ihrer Kinder angewiesen sind).
Familie
- das Recht aller Frauen mit Behinderung auf Familiengründung und Mutterschaft, unabhängig von der Art ihrer Behinderung. Sie müssen in die Lage versetzt wer-den, die Familien- und Erziehungsaufgaben selbstbestimmt ausüben zu können, zum Beispiel durch die einkommensunabhängige Finanzierung geeigneter Hilfsmit-tel;
- für behinderte Frauen dieselben Möglichkeiten wie für nichtbehinderte Frauen, durch Adoption Mutter zu werden.
Gesundheitsversorgung
- einen barrierefreien Zugang zu jeglicher Form der Gesundheitsversorgung;
- die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange in Forschung, Lehre und der Ge-sundheitsversorgung (inklusive der Psychiatrie sowie Programmen für chronische Erkrankungen);
- die Berücksichtigung behinderungsspezifischer Aspekte zum Beispiel in der Gynä-kologie;
- vor jeder Maßnahme der Gesundheitsversorgung die informierte Zustimmung;
- einen respektvollen Umgang.
Armut
- die Verhinderung von Armut behinderter Mädchen und Frauen.
Wir fordern die Realisierung unserer Bürger- und Menschenrechte sowie die gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen und setzen uns entschlossen dafür ein.