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Weibernetz e.V. - Politische Interessenvertretung behinderte Frauen

Reden der Tagung

kurze Einführung
Martina Puschke, Weibernetz e.V.

Begrüßung durch Staatssekretärin Christel Riemann- Hanewinckel
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Begrüßung durch Rosi Probst
Vorstand Weibernetz e.V.

Was haben wir erreicht? Wo wollen wir hin?
Brigitte Faber, Weibernetz e.V.


Christel Riemann-Hanewinckel; Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Rede

zum Thema "Behinderte Frauen auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft" am 31. Oktober 2003 in Bonn

Foto Christel Riemann-Hanewinckel; Parlamentarische Staatssekretärin

Ich freue mich darüber, dass diese Veranstaltung heute von behinderten Frauen für behinderte Frauen ausgerichtet wird.

Sie gibt einen Rahmen, in dem Frauen über sich, ihre Anliegen und Probleme sprechen und Durchsetzungsstrategien entwickeln können.

Diese Tagung ist wichtig, denn Gleichstellung durchzusetzen ist nicht immer leicht. Behinderte Frauen kämpfen dabei einen doppelten Kampf: Sie behaupten sich gegen Männer mit Behinderungen und müssen in Punkto Gleichstellung in vielen Bereichen gegenüber Frauen ohne Behinderungen aufholen.

Die Lebenslagen von Frauen mit Behinderungen sind anders als die behinderter Männer. Und das wird oft einfach in der Behindertenpolitik noch nicht mitgedacht.

Ich bewundere Ihr Engagement sehr. Behinderte Frauen haben seit dem Beginn der Krüppelbewegung vor gut 20 Jahren viel erreicht. Sie sind einen Weg gegangen, der sehr steinig war.

Lassen Sie mich zurückblicken auf das, was in den letzten Jahren erreicht wurde.

Im Sozialgesetzbuch IX wurde zum ersten Mal in einem Bundesgesetz der Ansatz des Gender Mainstreaming verwirklicht.

Gender Mainstreaming heißt, dass alle politischen Maßnahmen, Regelungen und Gesetze auf ihre jeweilige Auswirkung im Blick auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von Männern und Frauen geprüft und entsprechend ausgestaltet werden müssen. Zeigen sich Benachteiligungen des einen oder anderen Geschlechts, muss die Maßnahme oder Regelung so verändert werden, dass beide gleichgestellt werden.

Die Lebenssituation behinderter Frauen unterscheidet sich von der behinderter Männer. Daher haben Frauen auch unterschiedliche Bedürfnisse.

Es wird heute diskutiert, welche Möglichkeiten sich hinter dem Begriff der besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen verbergen.

Die müssen artikuliert und in die Diskussion eingebracht werden. Und es müssen Gesetze verändert oder neu verfasst werden.

Ein ganz wichtiger Schritt zur Gleichstellung behinderter Frauen ist, dass es uns gelungen ist, im SGB IX die Interessenvertretungen behinderter Frauen neben die anderen Verbände des Behindertenbereiches zu stellen.

Wie notwendig es war, die Beteiligung der Frauenverbände gesetzlich zu verankern, zeigt die Diskussion, die es in den vergangenen Wochen um den Bereich der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Bereich des Reha-Sports gab und die Versuche, das Gesetz zu umgehen und eine Rahmenvereinbarung ohne die Frauen zu treffen.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass es noch nicht selbstverständlich ist, die Anliegen von Frauen im Bereich der Behindertenpolitik zu berücksichtigen.

Die Aufnahme der Beteiligungsrechte behinderter Frauen und deren Interessenvertretungen ins SGB IX bedeutet darüber hinaus, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Weibernetz für einen Zeitraum von 3 Jahren zur Durchsetzung der Aufgaben nach dem SGB IX finanziell fördern kann.

Ganz wichtig für die gemeinsame Arbeit an der Durchsetzung der Interessen behinderter Frauen ist auch die im SGB IX verankerte Beteiligung der Interessensvertretungen behinderter Frauen bei der Vorbereitung der gemeinsamen Empfehlungen der Rehabilitationsträger an die Bundesregierung. Denn die Regierung ist auf Ihre Mitarbeit und Zuarbeit angewiesen, um die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Frauen verbessern zu können. Die gemeinsamen Stellungnahmen können dazu dienen sinnvolle gesetzliche Veränderungen zu erreichen.

Weibernetz hat in den ersten 10 Monaten seiner Arbeit viel erreicht. In den entscheidenden Gremien kommt niemand mehr an Ihnen vorbei.

Die Stellungnahmen von Weibernetz gewähren Einblicke 'in das wahre Leben' behinderter Frauen für diejenigen, die in der politischen Verantwortung stehen. Sie, nur Sie können deutlich machen, wo die wirklichen Probleme liegen. Es ist politisch wichtig, dass Sie in vielen Bereichen die Diskussion in Gang setzen.

Ich freue mich, dass Weibernetz sich ausdehnt. Ich gratuliere zur Gründung des Landesnetzwerkes in Brandenburg und halte die Daumen für die Gründung der geplanten Landesnetzwerke in Sachsen und Baden-Württemberg.

Ich hoffe, dass Weibernetz einen großen Mitgliederzuwachs verzeichnen kann, so dass das Gewicht der Interessenvertretung behinderter Frauen zunimmt.

Es ist bereits ein gutes Zeichen Ihres politischen Erfolgs, dass Sie jetzt auch auf EU-Ebene in Brüssel die Interessen behinderter Frauen einbringen.

Wie Sie wissen, liegt die Federführung der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, von denen eine auch die Diskriminierung aufgrund von Behinderungen verbietet, für Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die bereits bestehende Behinderten-Gesetzgebung in Deutschland ist in vielen Bereichen unbestritten fortschrittlich. Doch es sind Ihre Erfahrungen, die zeigen werden, wo noch Änderungen zur Beseitigung von Diskriminierung vonnöten sind. Sollten Sie die Erfahrung machen, dass noch Umsetzungsbedarf vorhanden ist, bitte ich Sie, das Ministerium zu informieren.

1994 haben wir - die Mitglieder der Verfassungskommission - erlebt, was es bedeutet, wenn Ihre Belange nicht berücksichtigt werden. Gemeinsam haben wir es aber dann geschafft, Artikel 3 Grundgesetz zu ändern.

Doch - Anrede - der Weg ist mühsam und es ist immer viel zu tun, um in den einzelnen Lebensbereichen den Belangen behinderter Frauen gerecht zu werden.

Zum Beispiel im Bereich Pflege und Assistenz. Wir haben im Zusammenhang mit dem SGB IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz lange diskutiert über die Aufnahme einer Formulierung zum Recht auf Pflege durch eine Person eigenen Geschlechts.

Es wurden damals Befürchtungen laut, dass die Personalkapazitäten der ambulanten Pflegedienste und Heime nicht ausreichen, um den Bedarf zu befriedigen und es dann teurer werden wird.

Gisela Hermes hat im Rahmen ihrer Arbeit in der Bundesorganisationsstelle "behinderte frauen" eine Umfrage hierzu unter behinderten Frauen durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass das Argument eines möglichen Personalmehrbedarfs hochgespielt worden ist.

Wie die 96 ausgewerteten Antworten zeigten, konnten nur 8 Frauen ihren Wunsch nach weiblicher Assistenz bei der Intimpflege nicht verwirklichen. Für diese 8 Frauen ist es aber wichtig, ihren Wunsch nach Pflege durch eine Person eigenen Geschlechts rechtlich durchsetzen zu können.

Und es ist für alle Frauen leichter, dieses Recht für sich einzufordern, wenn es im Gesetz festgeschrieben ist.

Im Rechtsgutachten von Professor Dr. Igl und Sibylle Dünnes "Das Recht auf Pflegekräfte des eigenen Geschlechts unter besonderer Berücksichtigung der Situation pflegebedürftiger Frauen" kommen die beiden zu dem Ergebnis, dass der Wunsch einer pflegebedürftigen Frau, ausschließlich von weiblichen Pflegekräften Assistenz zu erhalten, nach unserem bereits geltenden Recht grundsätzlich zu berücksichtigen ist. Das heißt: Auch dann, wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist.

Sowohl die Kostenträger als auch diejenigen, die die Pflege erbringen - Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste - haben diesem Wunsch Rechnung zu tragen.

Pflege kann aber auch nur vorübergehend zur Behandlung einer Krankheit erforderlich sein.

Krankenpflege ist auf baldige Heilung ausgerichtet und betrifft insofern eine vorübergehende Situation.

Prof. Igl und Frau Dünnes kommen zu dem Ergebnis, dass der Wunsch nach Pflege durch eine Person eigenen Geschlechtes in der Krankpflege regelmäßig nur berücksichtigt werden kann, wenn er keine Mehrkosten verursacht.

Ein nächster Punkt sind Probleme, die sich im Zusammenhang mit den 'Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins' ergeben haben.

Die Abteilung Gleichstellungspolitik meines Hauses hat jetzt ein Projekt gestartet, das in Zusammenarbeit mit dem Friederike-Fliedner-Institut und dem Deutschen Behindertensportverband durchgeführt wird.

Bei diesem Projekt sollen Qualitätskriterien für die Durchführung der Kurse entwickelt werden.

Es soll ein Curriculum zur Ausbildung von Trainerinnen entstehen, das den Ansprüchen behinderter Frauen sowie den Vorgaben des SGB IX gerecht wird.

Informationsmaterialien zu den Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Ärzte sollen erstellt werden. ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie und wir in den nächsten Jahren unter gleichstellungspolitischen Aspekten noch viel Arbeit haben werden. Zum Beispiel die Diskussionen über die Reform des Strafgesetzbuches, die sich jetzt im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages befindet.

Hier haben die 'bundesorganisationsstelle behinderter Frauen', Weibernetz und viele engagierte Mitstreiterinnen ganz wichtige Vorarbeit geleistet.

Ich denke aber auch an die vielen Empfehlungen, die nach dem SGB IX ausgearbeitet werden sollen. Sie und das BMFSFJ haben noch viel gemeinsam zu tun!

Deshalb: Danke für diese Tagung. Sie wird vieles aufgreifen an Notwendigem, Träume werden öffentlich und diese Tagung stärkt den Zusammenhalt von verschiedenen Frauen untereinander.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Durchsetzungsvermögen.

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