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kurze Einführung
Martina Puschke, Weibernetz e.V.
Begrüßung durch Staatssekretärin Christel Riemann- Hanewinckel
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Begrüßung durch Rosi Probst
Vorstand Weibernetz e.V.
Was haben wir erreicht? Wo wollen wir hin?
Brigitte Faber, Weibernetz e.V.

Rede von Brigitte Faber, Weibernetz e.V.
anlässlich der Tagung "Behinderte Frauen auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft" am 31. Oktober 2003 in Bonn
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Riemann-Hanewinckel,
sehr geehrte Ministeriums-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Rosi Probst vom Vorstand,
sehr geehrte Damen,
liebe Frauen,
Frauen mit Behinderung haben über die Jahre hinweg viel erreicht. Wir haben gerade von Gisela Hermes gehört, dass sie eine eigene Bewegung behinderter Frauen gegründet haben. Einzelne Frauen haben sich vernetzt. Gemeinsam haben sie ein unermüdliches Engagement an den Tag gelegt. Sie waren beharrlich in dem Vorbringen von Schwierigkeiten und Knackpunkten behinderter Frauen und unterbreiteten Lösungsmöglichkeiten. All den engagierten Frauen, von denen hier heute einige sitzen, ist viel zu verdanken. Unterstützt wurden sie hierbei auch immer wieder maßgeblich von engagierten Frauen (und Männern) in der Politik, in den Ministerien und in einigen Organisationen behinderter Menschen.
Es gibt inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen, die sich nicht nur mit der allgemeinen Situation behinderter Frauen beschäftigen, sondern die auch spezielle Themen wie z.B. der Situation behinderter Frauen in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken und dem Umgang von Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerinnen mit behinderten Frauen aufgreifen und so für eine weitere Verbreitung der Lebenssituation von Frauen mit Behinderung sorgen. Und pünktlich im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen kam eine neue bundesweite Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen "Einmischen Mitmischen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heraus, die einen breiten Überblick aller relevanten Themen sowie eine Vielzahl von Adressen enthält. Eine weitreichende Übersicht über Bücher, Zeitschriften und Diplomarbeiten bietet die Bibliografie des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen.
Insbesondere in den letzten Jahren konnten behinderte Frauen einige politische Erfolge verzeichnen, die hoffentlich dazu beitragen werden, die Lebenssituation behinderter Frauen tatsächlich zu verbessern.
So haben wir heute dank der frühen Einbeziehung behinderter Frauen ins Gesetzgebungsverfahren auf der Ebene der Bundesgesetze das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), in dem an zentraler Stelle sowie in vielen weiteren Paragrafen die Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen mit Behinderung ausdrücklich genannt wird. Auch die Beteiligung der Interessenvertretung behinderter Frauen bei der Festlegung der zukünftigen Gestaltung von Rehabilitationsleistungen wird von dem Gesetz an diversen Stellen vorgegeben. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz haben wir weltweit eines der wenigen - wenn nicht das einzige - Gleichstellungsgesetz, in dem die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange sowie die Möglichkeit einer speziellen Förderung verankert ist. Viele der Landesgleichstellungsgesetze, die seitdem entstanden oder noch im Entwurf sind, orientieren sich an dieser Vorgabe. So wird in Zukunft auch auf Landesebene die Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen nicht mehr wegzudenken sein.
Im Bereich des Sexualstrafrechts konnte dieses Jahr eine langjährige Forderung behinderter Frauen realisiert werden. So wurde das Strafmass von Vergewaltigungen an widerstandsunfähigen Frauen an das übliche Strafmass von mindestens zwei Jahren angepasst. Ebenso kann nun auch das Personal von teilstationären Einrichtungen (wie WfBM oder Tagesförderstätten) bestraft werden, wenn sie sexuelle Handlungen an Personen vorgenommen haben. Das galt bislang nur für vollstationäre Einrichtungen. Die Forderung, dass Handlungen an widerstandsunfähigen Personen, die dem sexuellen Missbrauch entsprechen, ebenfalls unter Strafe von mindestens einem Jahr gestellt werden, wurde jedoch nicht realisiert. Diese Forderung bleibt bestehen.
Kommen wir zur politischen Interessenvertretung behinderter Frauen. Hier ist derzeit ebenfalls überwiegend Erfreuliches zu melden. Bis Anfang diesen Jahres gab es in sechs Bundesländern Landesnetzwerke behinderter Frauen und in weiteren 4 Bundesländern Koordinierungs- und Beratungsstellen. Dieses Jahr können wir nun zwei weitere Landesnetzwerke begrüßen und zwar einmal das Netzwerk in Brandenburg und - ganz aktuell - das Netzwerk in Baden-Württemberg, das sich vergangenen Freitag unter der Beteiligung von rund 80 Frauen und einigen Männern in Tübingen gegründet hat. An dieser Stelle herzlichen Glückwunsch an die Frauen in Baden-Württemberg!
Darüber hinaus gibt es gerade Bestrebungen in Sachsen-Anhalt, ein Landesnetzwerk zu gründen.
Ein weiterer erfreulicher Punkt ist die Tatsache, dass Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung sich zunehmend selbst für ihre Rechte und für eine Veränderung ihrer Lebenssituation stark machen - und damit ebenfalls Erfolg haben. So wurde vom Netzwerk People First eine Unterschriftenaktion gestartet, mit der die Forderung nach Frauenbeauftragten in Werkstätten unterstützt wurde. Diese Unterschriftenlisten hat Petra Groß vom Netzwerk vor zwei Wochen Herrn Haack, dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen übergeben. Und Herr Haack hat zugesagt, sich für dieses Anliegen stark zu machen.
Und nicht zuletzt sei hier die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. genannt. Erst seit fünf Jahren treten behinderte Frauen als eigenständige bundesweite Interessenvertretung bei Anhörungen im Bundestag, in Arbeitsgruppen des Deutschen Behindertenrates und in weiteren Gremien auf. Wir haben festgestellt: Diese eigenständige Interessenvertretung ist nötig, damit die Belange behinderter Frauen auch tatsächlich gehört und berücksichtigt werden. Dank der Finanzierung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können wir diese Vertretung bis Ende 2005 bezahltermaßen leisten. Für drei Jahre wird das Projekt "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" finanziert. An dieser Stelle sei noch einmal ganz herzlich all denjenigen gedankt, die sich unermüdlich für die Realisierung dieses Projektes eingesetzt haben. Eine von ihnen sitzt hier: Dr. Angela Icken, Referatsleiterin im Ministerium. Vielen Dank noch einmal an Sie und an ihre Kolleginnen und Kollegen, die sich für uns stark gemacht haben.
Wo wollen wir in den nächsten Jahren hin?
Es gibt also viel Positives zu berichten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir uns demnächst alle im Sessel oder Rollstuhl zurücklehnen können.
Nach wie vor gibt es viele Themen, die uns unter den Nägeln brennen, ist unsere selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe in vielen Bereichen noch lange nicht Wirklichkeit.
Einige Themen möchte ich jetzt hier ansprechen.
Frauenpflege
Ein Thema, das Frauen mit Pflege- oder Assistenzbedarf schon lange beschäftigt, ist das Recht darauf, die Person oder zumindest deren Geschlecht selbst auswählen zu dürfen. Diese Wahlmöglichkeit ist für Mädchen und Frauen so wichtig, da über jedes zweite Mädchen, jede zweite Frau mit Behinderung mehrfach in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erfahren hat. Durch die Möglichkeit, die Pflege- oder Assistenzperson selbst wählen zu können, wird sowohl die Gefahr von sexuellen Übergriffen als auch die Angst, die durch die Erinnerung an die Übergriffe immer wieder aktiviert wird, verringert. Darüber hinaus bedeutet die Anerkennung eines Rechts auf Wahlfreiheit auch, den Intimbereich von Mädchen und Frauen zu respektieren und hier eine Selbstbestimmung zu ermöglichen. Etwas, das für Frauen ohne Behinderung eine Selbstverständlichkeit ist.
Umsetzung SGB IX
Auch die vielen guten Vorgaben im SGB IX werden, wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, nicht von selbst in Erfüllung gehen. Die frauenspezifischen Möglichkeiten, die im Gesetz eingeräumt wurden, sind noch lange nicht realisiert. Hierzu zählen das Recht auf Teilzeitausbildungen, der Ausbau der wohnortnahen Angebote in der beruflichen Rehabilitation, die frauenspezifische Schulung der ServicestellenmitarbeiterInnen, die tatsächliche Beteiligung behinderter Frauen und der Verbände behinderter Menschen an Entscheidungen der Rehaträger u.s.w.
In Sachen Kurse zur Stärkung des Selbstbewusstseins - sprich Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse - haben wir ebenfalls noch viel vor, bevor diese flächendeckend im Rehasport angeboten werden können.
Darüber hinaus fehlt es den Frauen mit Behinderung häufig selbst an Kenntnissen, welche Möglichkeiten ihnen nach den neuen Gesetzen offen stehen.
In Sachen Umsetzung des SGB IX bleibt also noch einiges zu tun.
Vereinbarkeit von Behinderung und Familie
Für Mütter ist es selbstverständlich, ihr Kind in den Kindergarten zu bringen oder den Elternsprechtag in der Schule zu besuchen. Für Mütter im Rollstuhl oder für gehbehinderte Mütter ist dies genauso selbstverständlich. Nur bleibt ihnen der Zugang häufig verwehrt. Denn noch lange nicht jeder Kindergarten oder jede Schule im Einzugsgebiet ihrer Wohnung ist barrierefrei. Die Forderung nach barrierefreien Kindergärten und Schulen ist daher auch eine Frauenforderung.
Ein anderes Problem liegt darin, dass Familienarbeit nicht gleichwertig zur Erwerbsarbeit anerkannt ist. Das hat für behinderte Frauen große Auswirkungen. Sie bekommen keine finanzielle Hilfe für die Anschaffung und den Umbau eines Autos, im Gegensatz zu den erwerbstätigen Frauen (und Männern) mit Behinderung. Sie sind entsprechend, egal ob sie in der Stadt mit relativ guter Infrastruktur oder auf dem Land wohnen, auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Für gehbehinderte oder rollstuhlnutzende Frauen bedeutet dies eine enorme Einschränkung und führt ggf. dazu, dass ihre Rolle als mobile Mutter oder Pflegende nicht adäquat und selbstbestimmt ausführen können. Auch hier müssen Regelungen her, die Frauen und Männer mit Familienpflichten gegenüber Erwerbstätigen nicht schlechter stellen.
Frauenpolitik ist auch Politik für behinderte Frauen
Wenn neue Regelungen oder Gesetze für Frauen geschaffen werden, müssen diese auch dahingehend geprüft werden, ob sie auch gleiche Bedingungen für Frauen mit Behinderung schaffen oder ob für behinderte Frauen zusätzliche Regelungen notwendig sind, damit behinderte und nichtbehinderte Frauen gleichgestellt sind.
Barrierefreie Frauenorte
Doch Gesetze können (und sollen) nicht alle Bereiche im menschlichen Leben regeln. Zwar kann die Vorgabe rechtlicher Ansprüche maßgeblich zu einer Veränderung in der Praxis beitragen. Doch es kommt auch immer wieder darauf an, selbst Einfluss auf vorhandene oder zukünftige Angebote zu nehmen. Es heißt immer so schön, dass die Barrieren aus den Köpfen verschwinden müssen. Deshalb ist es wichtig, zum Beispiel mit Mitarbeiterinnen von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern, Frauennotrufen und anderen Stellen in Kontakt zu treten. Der Austausch und die Durchführung gemeinsamer Aktionen können dazu führen, diese Frauenorte zugänglich für alle Frauen zu gestalten. Neben dem Bereitstellen finanzieller Ressourcen - sprich Geld - ist das gegenseitige Kennenlernen von großer Bedeutung.
Leben im Alter
Ein zwar uraltes, aber für die Bewegung behinderter Frauen dennoch relativ neues Thema ist die Frage, wie wir im Alter leben wollen. Dass diese Frage erst in letzter Zeit häufiger laut gestellt wird, mag nicht zuletzt daran liegen, dass die aktiven Streiterinnen der Bewegung bei aller Dynamik und aller Jugendlichkeit doch auch älter werden. Aber auch die allgemeine Unsicherheit in der Altersversorgung, die Frauen mit Behinderung wieder einmal stärker trifft trägt zu dem wachsenden Interesse an diesem Thema bei.
Neue Strömungen diskutieren
Immer wieder für neue Themen offen zu sein und diese diskutieren, ist sicherlich ein weiteres Rezept für die Langlebigkeit der Behinderten Frauenbewegung. Dazu gehört das Gender Mainstreaming genauso wie der neue Ansatz der Disability Studies. Die Disability Studies sehen die Behinderung nicht als persönliches Problem, sondern als soziales Konstrukt. In universitären Kreisen wird sich dieser Ansatz auch in Deutschland in den nächsten Jahren etablieren. Hier ist es wichtig zu schauen, dass das Thema Frau und Behinderung von Anfang an Berücksichtigung findet.
Landesweite Interessenvertretungen
Angespornt durch die jüngsten Netzwerkgründungen erhält auch unser Ziel, in jedem Bundesland ein Landesnetzwerk behinderter Frauen und somit eben eine Interessenvertretung zu haben, neuen Auftrieb. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Gründung alleine, es geht auch darum, für die Netzwerke Bedingungen zu schaffen, die eine entsprechende Interessenvertretung erst möglich machen. Denn dass diese Arbeit nicht allein auf ehrenamtlicher Basis geleistet werden kann, beweisen die Erfahrungen mit den bestehenden Netzwerken.
Wir haben also noch viele spannende Themen vor uns. Einige davon werden wir in dieser Tagung gemeinsam angehen.
Ich wünsche uns allen hierbei viel Spaß und viel Erfolg. Ich hoffe, wir werden heute einige Anstöße für die nächsten Jahre mit nach Hause nehmen können.
Vielen Dank fürs zuhören.