Textgröße ändern | |
| Seitenansicht ändern |
Mit dem SGB IX wurde eine neue Leistung für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen geschaffen. Ergänzend zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation können Frauen und Mädchen nach § 44 Abs. 1 Rehabilitationssport und - das ist neu - Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins ärztlich verordnet werden.
Da es sich um eine ergänzende Leistung handelt, können die Übungen nur solchen Frauen und Mädchen verschrieben werden, die sich gerade in einer Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation befinden.
In der Praxis können die meisten Frauen ihren Rechtsanspruch auf diese Leistung jedoch noch nicht einlösen. Von Seiten des Weibernetz haben wir im Sommer 2005 die Landesbehindertensportverbände befragt, ob sie diese Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins anbieten. Das Ergebnis zeigt: Lediglich in Berlin und NRW werden diese Übungen nach dem SGB IX zeitweise angeboten.
Das kann so nicht bleiben! Von Seiten des Weibernetz sind wir sehr daran interessiert, schnelle Lösungen zu finden, damit diese Übungen flächendeckend zur Verfügung stehen und Frauen ihren Rechtsanspruch einlösen können.
Martina Puschke
Oktober 2005