Eine Frauen-Beauftragte weiß:
Diese Rechte haben Frauen.
Sie hört den Frauen zu.
Sie nimmt die Frauen ernst.
Sie
hilft den Frauen.
Manchmal redet sie mit dem Werkstatt-Rat.
Oder mit der Werkstatt-Leitung.
Oder sie redet mit einer Mitarbeiterin von einer Beratungs-Stelle.
Was müssen Frauen-Beauftragte wissen?

• Welche Rechte haben Frauen in Werkstätten und Wohn-Heimen.
• Wen können Frauen in Werkstätten und Wohn-Heimen fragen bei Problemen.
• Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Deshalb sollen Frauen-Beauftragte die Frauen
in Werkstätten und Wohn-Heimen unterstützen.
Zum Beispiel:
• Wenn sie ihre Rechte nicht kennen.
• Wenn sie mehr mitbestimmen wollen.
• Wenn sie woanders arbeiten wollen.
• Wenn sie woanders wohnen wollen.
• Wenn sie belästigt werden.
• Wenn sie schwanger sind.
• Wenn sie ein Kind haben.
• Wenn sie ein Kind haben möchten.
Viele Frauen möchten über diese Dinge nicht so gerne mit Männern reden.
Männer kennen sich mit diesen Dingen nicht so aus.
Deswegen soll es Frauen-Beauftragte geben.
In Ihrer Werkstatt oder in Ihrem Wohn-Heim gibt es noch keine Frauen-Beauftragte?
Dann können Sie trotzdem etwas für Frauen machen.
Zum Beispiel:
• Sie können eine Frauen-Gruppe gründen.
Sie können mit den Frauen darüber sprechen:
Werden wir ungerecht behandelt?
Wie können wir uns wehren?
• Der Werkstatt-Rat oder Heim-Beirat kann sich stark machen für die Frauen:
Wie geht es den Frauen bei uns?
Werden sie ungerecht behandelt?
Wie können sie sich wehren?
Zusammen mit den Frauen überlegen:
Das brauchen wir in unserer Werkstatt oder unserem Wohn-Heim.
Zum Beispiel:
• Schulungen und Kurse für die Frauen:
Selbst-Behauptungs-Kurse.
Selbst-Verteidigungs-Kurse.
Schulungen über die Rechte von Frauen.
• Ein Raum nur für Raum.
Dort können sich die Frauen treffen.
Dort dürfen keine Männer rein.
Diese Sachen können Sie in Ihrer Einrichtung fordern.
Sprechen Sie zum Beispiel mit der Geschäfts-Führung.
