Eine Frauen-Beauftragte weiß:
Diese Rechte haben Frauen.
Sie hört den Frauen zu.
Sie nimmt die Frauen ernst.
Sie
hilft den Frauen.
Manchmal redet sie mit dem Werkstatt-Rat.
Oder mit der Werkstatt-Leitung.
Oder sie redet mit einer Mitarbeiterin von einer Beratungs-Stelle.
Was müssen Frauen-Beauftragte wissen?

• Welche Rechte haben Frauen in Werkstätten und Wohn-Heimen.
• Wen können Frauen in Werkstätten und Wohn-Heimen fragen bei Problemen.
• Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Deshalb sollen Frauen-Beauftragte die Frauen
in Werkstätten und Wohn-Heimen unterstützen.
Zum Beispiel:
• Wenn sie ihre Rechte nicht kennen.
• Wenn sie mehr mitbestimmen wollen.
• Wenn sie woanders arbeiten wollen.
• Wenn sie woanders wohnen wollen.
• Wenn sie belästigt werden.
• Wenn sie schwanger sind.
• Wenn sie ein Kind haben.
• Wenn sie ein Kind haben möchten.
Viele Frauen möchten über diese Dinge nicht so gerne mit Männern reden.
Männer kennen sich mit diesen Dingen nicht so aus.
Deswegen soll es Frauen-Beauftragte geben.
