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Für Frauen und Mädchen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung ist der Austausch untereinander sehr wichtig. Sich gegenseitig von der Überwindung der alltäglichen Hürden zu erzählen, stärkt die einzelne Frau. Sie bekommt Ideen und Mut, einzelne Situationen in ihrem Leben zu meistern.
Da es nicht in jeder Stadt und jedem Landkreis die Möglichkeit des Austauschs untereinander gibt, haben die Netzwerke und Koordinierungsstellen behinderter Frauen eine Internetaktion gestartet. Die Vernetzungsstellen bieten Frauen an, ihre Erfahrungen, die sie anderen Frauen mitteilen möchten, ins Internet zu stellen. So sind sie auch für andere Frauen verfügbar.
Gemeinsame Netzwerkaktion: Sammeln von ErfahrungenDie Landesnetzwerke und Koordinierungsstellen sowie die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz sammeln ab August 2005 Erfahrungen, die Sie als Frau oder Mädchen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gemacht haben. Das können Erfahrungen mit gesetzlichen Vorgaben wie z.B. Hartz IV oder der Gesundheitsreform sein, aber auch Ihre Erfahrungen als Mutter, als behinderte Frau im Urlaub, in einem Selbstverteidigungskurs, als Lesbe usw.
Mit Ihren Erfahrungsberichten möchten wir anderen Frauen und Mädchen Mut machen, das eine oder andere selbst einmal auszuprobieren, sowie in der Öffentlichkeit auf die Fähigkeiten, Probleme und Erfolge von Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, aufmerksam machen.
Da es zum Teil unterschiedliche gesetzliche Regelungen (auf die Sie sich möglicherweise beziehen) in den verschiedenen Bundesländern gibt, sammelt jedes Landesnetzwerk Berichte aus seinem Bundesland. Berichte von Frauen aus Bundesländern, in dem es kein Netzwerk oder eine Möglichkeit der Veröffentlichung gibt, nehmen wir vom Weibernetz gerne entgegen.
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen; ob anonym oder mit Namen entscheiden Sie selber. Unter Umständen kann ein Hinweis auf ihre Beeinträchtigung für andere Frauen hilfreich sein. Je nachdem aus welchem Bundesland Sie kommen, mailen Sie bitte an folgende Netzwerke und Koordinierungsstellen:
Netzwerk Bayern: info@netzwerkfrauen-bayern.de
Netzwerk Baden-Württemberg: info@liane-bawue.de
Netzwerk Berlin: netzfrau-berlin@freenet.de
Netzwerk Hamburg: frauen-netzwerk@verein-forum.de
Koordinationsbüro Hessen: hkbf@fab-kassel.de
Netzwerk NRW: lagsbnrw@t-online.de
Koordinierungsstelle Rheinland-Pfalz: zsl-koblenz@gmx.net
Koordinierungsstelle Sachsen: Lebendiger_leben@web.de
Oder Sie wenden sich ans bundesweit arbeitende Weibernetz: info@weibernetz.de
Wir freuen uns auf Ihre Berichte!
Bislang gibt es folgende Erfahrungsberichte von Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
Umgang mit Barrieren – physisch und in den Köpfen
Heike Oldenburg, sowohl körperbehindert als auch psychisch Betroffene
berichtet über Barrieren im Alltag. Die psychische Behinderung liegt
seit 19 Jahren vor, die Körperbehinderung seit sieben Jahren nach einem
Unfall.
Zu den Erfahrungen von Heike Oldenburg
Erfahrungen einer alleinerziehenden behinderten Mutter mit dem SGB
XII
Hildegard Krämer* aus M. berichtet:
Leistungsberechtigte für Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
müssen auf eine Erstentscheidung durch die Kommunen (örtliches Sozialamt)
über ihre „behinderungsbedingten Sozialhilfebedarfe“ wie
laufende Leistungen, Umzugskosten, Mietkaution, doppelte Mietzahlungen, Leistungen
nach dem 3. Kapitel für minderjähriges Kind wegen Wegfall (Leistungsausschöpfung)
von UVG-Leistungen mehr als 5 Wochen warten. (…)
Regelmäßige Beratungen- und Informationen zu Leistungsvoraussetzungen
zu den Anträgen nach SGB XII, 3. und 4. Kapitel gibt es durch das örtliche
Sozialamt für evt. Leistungsberechtigte nicht. – Man läuft
unter Umständen, wenn man sich zuvor nicht selbst schlau machen kann,
ins offene Messer der Sozialverwaltung – (…)
Trotz Vorliegen der aktuellen Sozialhilferichtlinien ab März 05, kam
es, auch bei Vorliegen eines Widerspruchbescheides vom örtlichen Sozialhilfeträger,
Kreisverwaltung, zu keinem entsprechenden Bescheid durch das örtliche
Sozialamt über „behinderungsbedingte Sozialhilfebedarfe einer alleinerziehenden,
in Rente, behinderten Frau (Widerspruchsbescheid der Kreisverwaltung v. 31.05.05
für Leistungen ab 01.1.05).
Mein Widerspruch wurde erst nach 3 Wochen an die zuständige Kreisverwaltung
weitergeleitet, weil das örtliche Sozialamt nicht „abhelfen“
konnte oder wollte. Dies bedeutet: örtliche Sozialhilfeverwaltungen schieben
eine Entscheidung über behinderungsbedingte Sozialhilfebedarfe direkt
an den örtlichen Sozialhilfeträger, hier Kreisverwaltung ab.
Die Kreisverwaltung, als örtlicher Sozialhilfeträger, entscheidet in ¼ jährl. bis ½ jährl. stattfindenden Ausschusssitzungen über den Widerspruch. Es kommt unter Umständen erst nach einem halben Jahr nach Erstbewilligung zu einem Anhörungstermin vor dem Ausschuss für die nachfragende Person. (…)
Servicestellen für behinderte Frauen, können auf deren spezielle Bedürfnisse nicht eingehen und verweisen ohne Beratung an den bekannten zuständigen Träger.
Die möglichen Sozialhilfeträger beobachten sich untereinander, tauschen keine Informationen untereinander aus, es kommt im Ergebnis zu unterschiedlichen Berechnungen, obwohl die gesetzliche Grundlage die gleiche ist; eben das neue SGB XII. (…)
Es gibt keine oder nur beschränkte Beratungsmöglichkeiten für von Geburt an behinderte Frauen, die auf Leistungen eines Sozialhilfeträgers angewiesen sind. Wenn überhaupt, dann sind diese notwendigen Beratungen über Rechtsanwälte kostenpflichtig zu bekommen.
* Name von der Redaktion geändert
Wir behalten uns vor, eingesandte Beiträge zu kürzen und kennzeichnen
die Auslassungen mit (...).
Erfahrungen behinderter Frauen aus Hessen
Erfahrungen mit Rehakliniken
Liste von Rehakliniken mit Erfahrungen behinderter Menschen, erstellt vom Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen